Steigende Herausforderungen an die Abschlussprüfer – braucht es einen „Fachprüfer für Nachhaltigkeitsberichte“?

Die Anforderungen an die Abschlussprüfer steigen und steigen. Neben der Digitalisierung spielt auch das Thema Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten eine immer größere Rolle. Eine Pflicht zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte durch den Abschlussprüfer gibt es erst ab 2023 für alle Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen. Noch ist etwas Zeit. Doch 2023 kommt schneller als man denkt.

Mittlerweile haben auch einige Wirtschaftsprüfer begonnen, hier eine besondere Expertise aufzubauen: Die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten. Bisher ist dies noch freiwillig, wird aber teilweise von Unternehmen genutzt.

Überlegungen zur Fachweiterbildung

Durch die steigenden Anforderungen an den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer stelle ich mir immer wieder die Frage, inwieweit weitere Spezialisierungen oder eine Art Fach-Wirtschaftsprüfer erforderlich ist. Bekannt ist dies bereits bei Anwälten und Steuerberatern. So gibt es beispielsweise Fachanwälte für Arbeitsrecht oder Steuerberater, die gleichzeitig Fachberater für Internationales Steuerrecht sind. Braucht es eine vergleichbare Fachweiterbildung künftig auch für Wirtschaftsprüfer? Also beispielsweise einen Fach-Prüfer für Digitalisierung, Forensik oder Nachhaltigkeitsberichte?

Was hätte der Prüfer denn davon? Sicherlich ist nach dem anspruchsvollen Wirtschaftsprüfer- Examen jeder frischgebackene Wirtschaftsprüfer froh, diesen Abschnitt des Berufslebens hinter sich zu haben. Doch bei einer Fachweiterbildung sollte auf die Erfahrungen bei Anwälten und Steuerberatern geschaut werden. Sie müssen nicht nur die Theorie lernen, sondern auch praktische Erfahrungen nachweisen. Zudem sind regelmäßige Fortbildungen vorgeschrieben. Aufgrund der dynamischen Entwicklungen und Veränderungen werden sich Wirtschaftsprüfer ohnehin regelmäßig weiterbilden. Davon gehe ich zumindest aus. So dürftig wie bei Aufsichtsräten ist dies sicherlich nicht.

Darüber hinaus könnte die besondere Expertise durch einen Titel auch beim Mandanten sichtbarer gemacht werden. Fraglich ist, ob Unternehmen bereit sind, dafür höhere Kosten für die Abschlussprüfung in Kauf zu nehmen. Das Thema Abschlussprüferhonorar habe ich bereits an anderer Stelle diskutiert. Doch werden sich Veränderungen der Vergütung auch auf die Frage der Einführung einer Fachweiterbildung auswirken.

Herausforderungen bei zunehmender Arbeitsteilung

Das Prüfungsteam könnte dann aus den entsprechenden Spezialisten zusammengestellt werden – je nachdem, welche Schwerpunktthemen bei dem Mandanten vorhanden sind. Die Frage ist, inwieweit sich Non-Big-4-Gesellschaften beispielsweise auf die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten spezialisieren können. Denn ein Argument, dass dem Vorschlag entgegensteht ist die hohe Marktkonzentration auf dem Prüfermarkt.

Sicherlich ist die Arbeitsteilung in zwei getrennte Mandate in der Praxis schwierig umzusetzen. Einen Prüfer für den Abschluss, einen Prüfer für den Nachhaltigkeitsbericht. Doch vielleicht könnten hier Anreize gesetzt werden, um diese Zusammenarbeit zu ermöglichen? Wie dies ausgestaltet werden könnte, sollte noch diskutiert werden. Allen Wirtschaftsprüfern, die dies kritisch sehen: Ja, Sie haben Recht. Ich bin keine Wirtschaftsprüferin. Allerdings kann ich diese Diskussionen unabhängig führen, da keine finanziellen Vorteile durch entsprechende Regelungen habe. Als Prüfer sind Sie daher im Gegensatz zu mir schnell in einer Position, sich rechtfertigen zu müssen.

Fazit

Inwieweit den steigenden Anforderungen an den Berufsstand der Abschlussprüfer künftig durch Weiterbildungen gerecht werden kann, wird sich zeigen. Zur Frage, ob das dazu einen weiteren Titel wie bei Anwälten oder Steuerberatern bedarf, wird es noch kontroverser Diskussionen benötigen.

Lesen Sie hierzu auch:

https://ec.europa.eu/info/publications/sustainable-finance-renewed-strategy_de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

64 + = 67