Steuer-ID in der öffentlichen Verwaltung – Was bringt uns das?

Der Bundestag hat am 28.1.2021 das sog. Registermodernisierungsgesetz beschlossen. Es sieht insbesondere die Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer (Steuer-ID) in der öffentlichen Verwaltung vor. Welchen Nutzen bringt das?

Hintergrund

Deutschland wird digital, auch in der öffentlichen Verwaltung. Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtet daher Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Hiervon sind knapp 600 gemäß OZG zu digitalisierende Verwaltungsleistungen (sogenannte OZG-Leistungen) in 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen betroffen, die im Rahmen von zwei Digitalisierungsprogrammen online umgesetzt werden.

Im „Digitalisierungsprogramm Bund“ werden alle Leistungen mit Regelungs- und Vollzugskompetenz beim Bund themenfeldübergreifend und in Verantwortung des Bundes digitalisiert. Die Leistungen mit Regelungs- und/oder Vollzugskompetenz bei den Bundesländern bzw. Kommunen werden im „Digitalisierungsprogramm Föderal“ digitalisiert. Hierbei spielt auch die Registerführung eine wesentliche Rolle.

Die aus dem Besteuerungsverfahren des Finanzamtes bekannte Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) wird bereits heute in einer Vielzahl von Registern gespeichert, so dass sie sich als Identifikatonsmerkmal besonders gut eignet. Die Steuer-Identifikationsnummer ist eine „nicht-sprechende“ Identifikationsnummer. Sie wird zufällig erzeugt, enthält selbst keine Informationen über den Bürger und lässt aus sich heraus auch keine Rückschlüsse auf diesen zu.

Registermodernisierung beschlossen

Was sieht das RegistermodernisierungsG vom 28.1.2021 im Kern vor?

  • Zur eindeutigen Zuordnung in den Registern soll die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) als „einheitliches nicht-sprechendes Identifikationsmerkmal“ eingeführt werden. Hiermit wird die Steuer-Identifikationsnummer als ein übergreifendes „Ordnungsmerkmal“ für besonders relevante Register eingeführt, z.B. dem Melderegister, Personenstandsregister und Fahrzeugregister.
  • Die zur Identifikation erforderlichen personenbezogenen Daten in diesen Registern sollen öffentlichen Stellen, die diese für Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz benötigen, aktuell und in hoher Qualität bereitgestellt werden.
  • Für die Transparenz soll ein „Datencockpit“ aufgebaut werden, das eine einfache und zeitnahe Übersicht über zwischen Behörden vorgenommenen Datenübermittlungen ermöglicht.

Praktischer Nutzen

Dass die Digitalisierung der Arbeitsprozesse in der öffentlichen Verwaltung noch einen gehörigen Aufholbedarf hat, erleben wir derzeit in der Corona-Krise. Deshalb ist es überfällig, auch im Alltagsleben jenseits von Corona der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen einen Schub zu verpassen. Eine einheitliche digital einsetzbare Verwaltungsnummer, die jeden Bürger identifiziert, egal welche Verwaltungsdienstleistung betroffen ist, ist deshalb zu begrüßen.

Behörden werden die Bürger nicht mehr stets erneut bitten müssen, Angaben wieder und wieder zu machen und Nachweise beizufügen, die an anderen Stellen der Verwaltung bereits vorliegen. Gemeint sind damit zum Beispiel eine Meldebescheinigung oder Geburtsurkunde. Stattdessen wird es möglich, diese Nachweise mit dem Einverständnis der betroffenen Person bei der Behörde anzufordern, die sie bereits hat. Das „Datencockpit“ soll jedem Bürger die Möglichkeit geben, zukünftig bequem und digital nachvollziehen zu können, welche Behörde, zum Beispiel bei der Beantragung einer Leistung, zu welchem Zeitpunkt aus welchem Grund auf welche ihrer Daten zugegriffen hat. Das ist ein Meilenstein für mehr Transparenz.

Und keine Sorge: Der universelle Einsatz der Steuer-Identifikationsnummer bedeutet keinen Zugriff auf unsere Steuerdaten.

Quellen

 

 

 

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