Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus: Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht

Nun ist er also da, der Referentenentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus. Verankert werden soll die Förderung im geplanten § 7b EStG, der – wie könnte es anders sein – sieben Absätze umfasst und durch die Paragrafen 37 und 52 flankiert wird. Ich erlaube mir, lediglich auf Absatz 5 des § 7b EStG-E zu verweisen:

„Die nach Absatz 1 in Anspruch genommenen Sonderabschreibungen sind rückgängig zu machen soweit

  • die Wohnung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden neun Jahren nicht der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dient,
  • die Wohnung oder ein Gebäude mit begünstigten Wohnungen im Jahr der Anschaffung oder der Herstellung und in den folgenden neun Jahren veräußert wird und der Veräußerungsgewinn nicht der Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuer unterliegt oder
  • die Baukostenobergrenze nach Absatz 2 innerhalb der ersten drei Jahre nach Anschaffung oder Herstellung der neuen Wohnung durch nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten überschritten wird.“

Übrigens soll § 7b EStG auch gelten für den Fall der Anschaffung, wenn die Wohnung bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft wird.

So weit, so gut. Aber: Selbstverständlich wird das Gesetz aller Voraussicht nach flankiert durch verschärfte Regelungen im Mietrecht, so dass der interessierte Bürger die Wechselwirkungen von Steuer- und Mietrecht im Auge behalten muss.

Da frage ich mich: Warum wird nicht einfach die Grunderwerbsteuer für die Fälle abgesenkt, in denen Grund und Boden erworben wird, um darauf Mietwohnungen zu errichten? Liege ich denn völlig falsch, wenn ich denke, dass diese „Förderung“ a) wesentlich einfacher umzusetzen wäre und b) bei den Betroffenen „ohne Umschweife“ zu einer Entlastung führen würde?

Natürlich ist die Festsetzung der Grunderwerbsteuersätze Ländersache. Aber mit etwas gutem Willen muss es doch möglich sein, für eine baldige flächendeckende Absenkung zu sorgen. Ich denke, auch für die Finanzverwaltung selbst wäre die Umsetzung mit erheblich weniger Personalaufwand möglich. Aber warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.

Weitere Informationen:
Gesetzgebung | Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus (BMF) – NWB Online News (mit Link zum Referentenentwurf)

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