Wer eine Immobilie unter dem ortsüblichen Mietniveau vermietet, muss mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete verlangen, um den vollen Werbungskostenabzug beanspruchen zu können. Jetzt will die Bundesregierung durch das JStG 2020 die Grenze auf 50 Prozent absenken. Was ist dabei für Vermieter zu beachten? Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich...
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Das Finanzgericht Münster hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Frage beschäftigt, ob auch hochwertige Einrichtungsgegenstände einer Ferienwohnung zu den Gegenständen des täglichen Gebrauchs zählen, die von der Besteuerung ausgenommen sind. Diese Gegenstände werden von der Besteuerung ausgenommen, da typischerweise kein Wertsteigerungspotenzial besteht. Im Entscheidungsfall war aber eine nicht unbedeutende Wertsteigerung tatsächlich realisiert worden. Sachverhalt Die Kläger hatten eine Ferienwohnung in einem Feriengebiet in 2013 erworben, die ab ihrer Fertigstellung in 2014 ohne Eigennutzung ausschließlich an Feriengäste vermietet wurde. Die Ferienwohnung wurde bereits in 2016 wieder veräußert. Hintergrund des Verkaufs war, dass die Wohnung aufgrund rechtlicher Bestimmungen nicht mehr...
Als ich die Nachricht der (nächsten) Razzia beim DFB wegen Steuerhinterziehung las, musste ich kurz schmunzeln – aber das tut nichts zur Sache. Anscheinend hat der DFB wieder ein Problem mit dem Fiskus. Diesmal geht es um Einnahmen aus der Bandenwerbung von Heimländerspielen der Fußball-Nationalmannschaft. Schauen wir uns das doch mal kurz an, denn schließlich ist Bandenwerbung nicht nur etwas für die „ganz Großen“, sondern auch etwas für kleinere Vereine. Ein Beitrag von: Lutz Ritter Steuerberater, LL.M. Zertifizierter Berater für Gemeinnützigkeit (IFU/ISM gGmbH) Mitarbeiter in der Steuerabteilung von BW PARTNER, Stuttgart Warum blogge ich hier? Steuerrecht lebt von Ideen, Gedanken...
Wer sportlich ist, sich gut und gesund verhält, regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen geht, kann häufig hierfür einen Bonus seiner Krankenkasse erhalten. Mindert dieser Bonus die Krankenversicherungsbeiträge und damit den Sonderausgabenabzug? Nein, so der BFH in seinem Urteil vom 06.05.2020, X R 16/18. Der Streitfall Der Kläger erhielt im Streitjahr 2015 für den Nachweis diverser Gesundheitsmaßnahmen einen Bonus von 230 Euro. Das Finanzamt behandelte diesen Bonus entsprechend der übermittelten Daten als Beitragserstattung und berücksichtigte somit nur geminderten Krankenversicherungsbeiträge. Das Urteil des BFH Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales Steuerrecht Studium BWL und Wirtschaftsrecht Schwerpunkte: Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht...
Im Onlinehandel führt fast kein Weg an Amazon vorbei. Von daher war es für den BFH offenbar auch kein Problem, als Titel für seinen Beschluss vom 29.4.2020 die Worte „Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Warenlieferungen im paneuropäischen Versand über die Internetplattform Amazon“ zu wählen. Die Vorinstanz sprach noch von der Firma C mit Sitz in EU-Land B. Aber offenbar wusste ohnehin jeder, um welches Unternehmen es geht. Jedenfalls hat der BFH jüngst ein Urteil des FG Düsseldorf bestätigt, das sich wie folgt zusammenfassen lässt (v. 11.10.2019, 1 K 2693/17 U): Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge...
Unterstützen Eltern ihre studierenden Kinder, erhalten Sie bis zum 25. Lebensjahr des Kindes das Kindergeld oder es werden ihnen die steuerlichen Freibeträge gewährt. Ist das Kind älter als 25 Jahre, können die Unterhaltsleistungen prinzipiell als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a EStG abgezogen werden. Voraussetzung ist natürlich, dass das Kind tatsächlich bedürftig ist, sprich über keine eigenen Einkünfte und Bezüge verfügt, die eine gewisse Höhe überschreiten. Auch darf kein nennenswertes Vermögen vorliegen. Nun ist aber der Fall häufig anzutreffen, dass ein Kind mit Freund oder Freundin, also dem Lebensgefährten oder der Lebensgefährtin, gemeinsam in einem Haushalt lebt, etwa am Studienort. Ist...
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