Einigen sich Vermieter und Mieter im Interesse des Mieters auf die vorzeitige Auflösung eines langfristigen Mietvertrages und wird dafür eine Abfindungszahlung an den Vermieter geleistet, so liegt insoweit ein umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch vor. Je nachdem, ob die vorherige Vermietung umsatzsteuerfrei oder umsatzsteuerpflichtig erfolgte, ist auch die Abfindung umsatzsteuerfrei oder umsatzsteuerpflichtig (BFH-Urteil vom 22.05.2019, XI R 20/17). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das...
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Gemischte beruflich und privat veranlasste Aufwendungen sind grundsätzlich in abziehbare und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung aufzuteilen (sog. Aufteilungsmaßstab). Erforderlich für die Aufteilung von Aufwendungen und den Abzug des beruflich veranlassten Teils ist, dass ein sachgerechter Aufteilungsmaßstab existiert. Beim Aufteilungsmaßstab scheiden sich häufiger die Geister. Allgemein bewährt haben sich die flächenmäßige Kostenaufteilung bei Gemeinkosten der Gebäudenutzung und die Kostenteilung nach Zeitanteilen bei beweglichen Wirtschaftsgütern (z.B. Pkw). In einer aktuellen Entscheidung des FG Baden- Württemberg (Az. 8 K 751/17) sollten sowohl räumlicher, als auch zeitlicher Aufteilungsmaßstab zugleich angewendet werden. Ein Beitrag von: Michael Heine Diplom-Finanzwirt (FH) Dozent für Ertragsteuerrecht...
Die Reform der Grundsteuer ist eines der schwierigsten Reformvorhaben der Regierungskoalition: Scheitert sie, haben die deutschen Städte und Kommunen ab 1.1.2020 ein Finanzierungsproblem in Höhe von rund 14 Mrd. Euro im Jahr. Doch jetzt ist eine fristgerechte Reform in greifbarer Nähe, denn am 18.10.2019 hat der Bundestag eine Grundgesetzänderung mit Zweidrittelmehrheit beschlossen. Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei...
Unverzinsliche Betriebsschulden sind mit 5,5 % abzuzinsen. Für die Wirtschaftsjahre bis einschließlich 2010 sieht der Bundesfinanzhof diese Verpflichtung als verfassungsgemäß an. Mit seinem Urteil vom 22.05.2019 – X R 19/17 hat er außerdem einer nachträglich vereinbarten Verzinsung die steuerliche Anerkennung versagt. Der Streitfall Die Klägerin erhielt im Jahr 2010 für ihren Gewerbebetrieb von einem Bekannten ein langfristiges und zunächst nicht zu verzinsendes Darlehen über ca. 250.000 €. Während einer Außenprüfung, in der es um eine bilanzielle Gewinnerhöhung aufgrund der fehlenden Verzinsung ging, legten die Vertragspartner eine ab dem 01.01.2012 beginnende Verzinsung von jährlich 2 % fest. Später hoben sie den...
Am 17.10.2019 hat der Bundestag in erster Lesung über das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) beraten. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung beim Abbau überbordender Bürokratie. Jetzt werden sich im nächsten Schritt die Fachausschüsse damit befassen. Hintergrund Ziel des Entwurfes für ein Drittes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) ist es, Verfahren zu vereinfachen und den bürokratischen Aufwand für Unternehmen, aber auch Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltungen, wo möglich, weiter zu verringern. Schwerpunkte sind: Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein...
Gestern habe ich einen Blog-Beitrag mit dem Titel „Gebäude in Sanierungsgebieten: Fiskus misstraut den Gemeinden“ veröffentlicht. Es geht darum, dass die Finanzämter im Hinblick auf die erhöhten Abschreibungen nach § 7h EStG wieder ein eigenes Prüfungsrecht erhalten sollen. Der Fiskus misstraut hier den Gemeinden, deren Bescheinigung nach § 177 BauGB einen Grundlagenbescheid darstellt, der nach bisheriger Rechtslage nicht angezweifelt werden darf. Mein Fazit dazu: „Es ist eine Bankrotterklärung, wenn der Gesetzgeber erklärt, dass die eine Verwaltung das Handeln einer anderen Verwaltung kontrollieren muss, weil die Verwaltung Nr. 1 in der Vergangenheit zu oft schlampig gearbeitet hat.“ Doch nun gibt es...
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