Kürzlich hatte der BFH entschieden, dass eine Überschussprognose erforderlich ist, wenn ein Arbeitnehmer eine Einliegerwohnung als Home-Office an seinen Arbeitgeber für dessen betriebliche Zwecke vermietet. Das heißt: Der Arbeitnehmer bzw. Vermieter muss nachweisen, dass er mit der Vermietung tatsächlich einen „Totalüberschuss“ erwirtschaften kann. Kann ein „Totalüberschuss“ nicht erreicht werden, darf der Arbeitnehmer bzw. Vermieter seine Kosten für das Arbeitszimmer nicht abziehen (BFH 17.4.2018, IX R 9/17). Daraufhin bestand die Befürchtung, dass viele Arbeitnehmer den Werbungskostenabzug – eventuell auch rückwirkend – verlieren würden. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe...
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Wie gewohnt an dieser Stelle wieder drei ausgewählte Steuerstreitigkeiten auf höchstrichterlicher Ebene. Diesmal geht es um die Frage der Behandlung von Unterschlagungen bei der Gewinnverteilung von Personengesellschaften, um Wiederauffüllungszahlungen in ein Versorgungswerk und ob Abwendungszahlungen eines Herausgabeanspruches als Nachlassverbindlichkeit abgesetzt werden können. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die...
Für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug muss die Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer gegeben sein. Die Angabe der Anschrift, des Namens und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsausstellers soll es ermöglichen, eine Verbindung zwischen einer bestimmten wirtschaftlichen Transaktion und dem Rechnungsaussteller herzustellen. In einem aktuellen Urteil hat der BFH einem Unternehmer den Vorsteuerabzug versagt, weil er offenbar einem Bekannten „blind vertraut“ hat und sich letztlich herausstellte, dass Lieferanten und Rechnungsaussteller nicht übereinstimmten (BFH-Urteil vom 14.2.2019, V R 47/16, NWB OAAAH-15429). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier?...
Es ist nun etwa ein Jahr her, als der Bundesfinanzhof (BFH) schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der Nachzahlungszinsen geäußert hat. Der Zinssatz von sechs Prozent pro Jahr für Steuernachzahlung bestehe seit mehr als 50 Jahren unverändert. Er soll nun gesenkt werden. Nun hat die Fraktion der FDP einen Antrag gestellt, diesen auf mind. 0,1 Prozent pro Monat bzw. 1,2 Prozent pro Jahr zu senken. Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales Steuerrecht Studium BWL und Wirtschaftsrecht Schwerpunkte: Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht Spezialisierung: Film-, Werbefilm, Influencer, YouTuber, E-Sportler Homepage: stb-homuth.de Warum blogge ich hier? Künstler, Medien,...
Ein Steuerpflichtiger, der ernsthaft erklärt, selbständig tätig werden zu wollen, hat zwar einen Anspruch auf Erteilung einer Steuer-Nr. für Umsatzsteuerzwecke. Dies gilt allerdings nicht, wenn objektive Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Steuerpflichtige eine ihm zugeteilte Steuer-Nr. für Umsatzsteuerzwecke in betrügerischer Weise verwenden wird (FG Berlin-Brandenburg 10.1.2019, 7 V 7203/18, NWB Dok-ID: TAAAH-07712). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus...
Der Teilnehmer an der Doku-Reality-Show „Zuhause im Glück“ muss die bei ihm durchgeführten Renovierungen als geldwerten Vorteil versteuern. Dies hat der erste Senat des FG Köln im vorläufigen Rechtsschutz mit seinem Beschluss vom 28.02.2019 (1 V 2304/18) entschieden. Das Showformat Bei dem Fernsehformat werden die Eigenheime bedürftiger Familien umgebaut und renoviert. Auch in diesem Streitfall überließ der Antragsteller sein Haus für Umbau- und Renovierungsmaßnahmen die für das Showformat „Zuhause im Glück“ aufgezeichnet wurden. Hierzu verpflichtete er sich zur Teilnahme an Interviews und zur Kamerabegleitung. Ferner räumte er der Produktionsgesellschaft umfassende Verwendungs- und Verwertungsrechte an den Filmaufnahmen ein. Ein Beitrag von:...
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