Der Erwerb von Todes wegen am Familienwohnheim durch den überlebenden Ehegatten ist nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 1 ErbStG grundsätzlich steuerbefreit. Dabei muss tatsächlich das Familienheim selber übergehen. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
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Hat ein Finanzgericht die Revision gegen ein Urteil nicht zugelassen, so kann dagegen die so genannte Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) beim BFH eingelegt werden. Dieser wiederum kann der NZB stattgeben und somit das Verfahren als Revisionsverfahren fortführen, wenn die Voraussetzungen des § 115 Abs. 2 FGO vorliegen. Dies ist der Fall, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des BFH erfordert oder ein Verfahrensmangel geltend gemacht wird und vorliegt, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen kann. Die genannten Voraussetzungen lassen sich nicht nur dem Gesetz, sondern auch der Homepage des...
In vielen Betriebsprüfungen geht es um die Frage, ob ein im Betriebsvermögen vorhandenes Kfz privat genutzt worden ist. Anders ausgedrückt: Die Finanzverwaltung möchte für jedes Kfz im Betriebsvermögen die 1 %-Regelung anwenden. Lediglich bei reinen Transportern, Caddys, Werkstattwagen usw. lässt sie Gnade walten. Dabei kann sie sich zumeist guten Gewissens auf den Beschluss des BFH vom 13.12.2011, VIII B 82/11, berufen, in dem es heißt: „Der Anscheinsbeweis wird im Regelfall noch nicht erschüttert, wenn der Kläger lediglich behauptet, für privat veranlasste Fahrten hätten private Fahrzeuge zur Verfügung gestanden (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 1330). Auch ein eingeschränktes privates Nutzungsverbot vermag...
Die verheerende (wenn auch ständige) Rechtsprechung des BFH (z. B. VIII R 4/07), wonach Gutschriften aus Schneeballsystemen zu Einnahmen aus Kapitalvermögen führen, wenn der Betreiber des Schneeballsystems bei entsprechendem Verlangen des Anlegers zur Auszahlung der gutgeschriebenen Beträge leistungsbereit und leistungsfähig gewesen wäre, könnte zukünftig ein klein wenig entschärft werden. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet...
Wie gehabt hier wieder drei aktuelle Verfahren. Diesen Monat stelle ich zwei Verfahren vor dem BVerfG vor. Einmal geht es um die Rechtsmäßigkeit de4s sogenannten Sanierungserlasses und einmal um die Abzinsung von Angehörigendarlehen. Zu guter Letzt geht es vor dem BFH noch um die Frage der erlaubten Verwendung des Altersvorsorge-Eigenheimbetrags. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog...
Seit Jahr und Tag gilt der Grundsatz, dass Büroräume eine wesentliche Betriebsgrundlage sind und deren Überlassung zu einer Betriebsaufspaltung führen kann. Der BFH hat diesen Grundsatz jüngst in seinem Urteil vom 29.11.2017 (X R 34/15) bestätigt. Das Gesagte gilt nicht nur für ganze Bürogebäude, sondern auch für eine Büroetage und selbst für einen Büroraum in einem ansonsten zu eigenen Wohnzwecken genutzten Einfamilienhaus („häusliches Arbeitszimmer“), wenn sich dort der Mittelpunkt der Geschäftsleitung der Betriebs-Kapitalgesellschaft befindet. Der BFH verweist in diesem Zusammenhang auf eine ganze „Batterie“ von Urteilen aus den Jahren 2005 bis 2008. So weit, so schlecht. Denn ich frage mich:...
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