Mein Blog-Beitrag „Amazon wird steuerlicher Berater“ hat enorm viel Aufmerksamkeit erlangt. Bei dem Thema ist der Berufsstand aufgebracht. Ich selbst wäre sicherlich der falsche Ansprechpartner, wenn es um die Frage der berufsrechtlichen Zulässigkeit der „Steuerberatung durch Amazon“ geht, das heißt, ob das Steuerberatungsgesetz die Erstellung von Umsatzsteuererklärungen durch Amazon und verbundene Steuerkanzleien erlaubt. Allerdings werde ich ein gewisses Störgefühl nicht los. Das gilt umso mehr, als ich bei einer weiteren Recherche auf folgende „Werbung“ gestoßen bin, die Amazon offenbar gemeinsam oder zumindest abgestimmt mit KPMG auf folgender Website schaltet: https://services.amazon.de/programme/versand-durch-amazon/steuerinformationen/tarife.html Dort heißt es unter anderem: „Verschiedene Steuerdienstleistungspakete, die zu Tarifen...
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Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und Erster Tätigkeitsstätte sind Werbungskosten. Zur Abgeltung dieser Aufwendung ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte aufsucht eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte von 30 Cent anzusetzen. Dies ist soweit bekannt. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog...
Mit Urteil vom 14.7.2017 (Az. 6 K 2606/15 F) hat das FG Münster entschieden, dass Kosten für einen für Notfälle eingerichteten Behandlungsraum im privaten Wohnhaus eines Arztes dem Abzugsverbot für ein häusliches Arbeitszimmer unterliegen. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin ist als Augenärztin an einer Gemeinschaftspraxis beteiligt. Zur Behandlung von Notfällen hat sie im Keller ihres privaten Wohnhauses einen Raum mit Klappliege, Sehtafel, Medizinschrank, mehreren Stühlen und medizinischen Hilfsmitteln eingerichtet. Einen gesonderten Zugang hat dieser Raum nicht; er ist nur vom Flur des Wohnhauses aus erreichbar. Die Klägerin machte die Aufwendungen für den Behandlungsraum als Sonderbetriebsausgaben im Rahmen...
Kürzlich hatte ich darauf hingewiesen, dass die Forderung nach einer Revisionssicherheit laut GoBD meines Erachtens gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSVGO) und auch gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstößt. Denn einerseits muss jedes Programm, das personenbezogene Daten verarbeitet, rein technisch die Löschung (nicht nur Sperrung!) von Daten vorsehen können. Denn Personen haben in bestimmten Fällen das „Recht auf Vergessen ihrer Daten“. Andererseits fordern die GoBD die Revisionssicherheit; Stammdaten (von Kunden) dürfen danach nicht gelöscht werden. (siehe „Aufreger des Monats Oktober: Datenschutz-Grundverordnung – das Aus für die GoBD-Revisionssicherheit?“). Ich möchte hierzu zwei Beispiele bringen: Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher...
Ein Sprichwort sagt, dass man keiner Statistik trauen soll, die man nicht selber gefälscht hat. Natürlich möchte ich dem Statistischen Bundesamt mit Hinblick auf die Statistik zum geerbten und geschenkten Vermögen in 2016 keine Fälschung vorwerfen. Dennoch möchte ich auf einige Zahlen hinweisen. Die Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes finden Sie hier. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der...
Der BFH hatte mit drei Urteilen vom 14.6.2016 (IX R 25/14, IX R 15/15 und IX R 22/15) für einen Paukenschlag in Sachen „Anschaffungsnahe Herstellungskosten“ gesorgt. Er zählt auch reine Schönheitsreparaturen zu den „Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen“ i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG, so dass diese in die Prüfung der 15-Prozent-Grenze einzubeziehen sind. Das heißt: Übersteigt die Gesamtsumme der innerhalb von drei Jahren angefallenen Renovierungskosten (inkl. Schönheitsreparaturen) 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes, kann der Aufwand nur nach den AfA-Regelungen abgeschrieben werden. Ich kann und konnte mich mit der Rechtsprechung nicht anfreunden. Zumindest hätte der BFH...
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