Zugegebenermaßen bin ich kein Freund von Umsatztantiemen für Gesellschafter-Geschäftsführer. Aus meiner Sicht sollten Anstellungsverträge so abgefasst sein, dass sie den gängigen Voraussetzungen (keine Umsatztantieme, keine Nur-Tantieme, Beachtung der 75:25-Prozent-Regelung usw.) entsprechen, so dass es im Rahmen von Betriebsprüfungen erst gar nicht zu Diskussionen kommt. Allerdings weiß ich, dass meine Wunschvorstellung mit der Praxis nicht immer übereinstimmt, so dass an mich immer wieder Fälle herangetragen werden, in denen es mit der Finanzverwaltung zu Streit über Tantiemevereinbarungen gekommen ist. In diesem Fall bleibt nichts anderes übrig als nach guten Argumenten zu suchen, um die mehr oder weniger unübliche Gestaltung doch noch irgendwie...
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Stützt das Finanzamt eine Hinzuschätzung auf die Durchführung einer Kalkulation, so ist es verpflichtet, sowohl die Kalkulationsgrundlagen als auch die Ergebnisse der Kalkulation sowie die Ermittlungen, die zu diesen Ergebnissen geführt haben, offenzulegen. Wurde die Kalkulation in elektronischer Form durchgeführt, kann der Steuerpflichtige einen Anspruch auf Übermittlung der Kalkulationsgrundlagen in elektronischer Form haben. So hat der BFH am 25.07.2016 entschieden (X B 213/15, X B 4/16). Es ist daraufhin ein Streit darüber entbrannt, ob der Steuerpflichtige auch einen Anspruch auf Herausgabe der Excel-Dateien mitsamt der hinterlegten Formeln hat, zum Beispiel um zu prüfen, ob sich bereits in der Formel ein...
Verluste im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell dürfen nach § 15b EStG nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden. Eine Verlustverrechnung ist lediglich mit zukünftigen Gewinnen aus derselben Einkommensquelle, also den besagten Steuerstundungsmodell möglich. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
In nahezu jedem Seminar, das ich in den letzten Monaten zum Thema „GoBD“ geben durfte, ist immer wieder folgende Frage an mich gestellt worden: Können Mandanten (und auch Steuerberater) ihre Bankkontoauszüge vernichten, wenn sie den Datev-Kontoauszugsmanager nutzen? Meine Antwort: Ich persönlich meine ja, denn durch die Verbindung mit dem (digitalen) Buchungssatz sind alle relevanten Angaben retrograd nachprüfbar. Aber: Ich habe den Teilnehmern jeweils versprochen, dass ich mich bei der Datev erkundigen werde. Antwort der Datev: bis heute „Fehlanzeige“. Ich nehme an, dass sich die Datev vor einer Antwort drücken möchte. Daher lautet meine Empfehlung: Bewahren Sie die Kontoauszüge zumindest lose...
Sind kostenlose Rechtsbehelfsverfahren noch zeitgemäß? Etwa ein Drittel meines beruflichen Lebens habe ich in der Finanzverwaltung verbracht, rund zwei Drittel auf der „Gegenseite“. In bestimmten Abständen habe ich mir immer wieder die Frage gestellt, ob es sinnvoll ist, dass das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren kostenlos ist und letztlich beide Parteien ihre eigenen Aufwendungen tragen müssen. Naturgemäß habe ich als Berater einen anderen Blickwinkel auf die Frage als zuvor als Finanzbeamter. Früher hätte ich dafür gestimmt, dass Steuerpflichtige, die „unnütze“ Einsprüche produzieren, dafür zur Kasse gebeten werden. Als Berater ärgern mich selbstverständlich Fehler der Finanzverwaltung, gegen die ich im Auftrag meiner Mandanten vorgehen...
Mit Urteil vom 17.01.2017 (Az: VIII R 52/14) hat der BFH klargestellt, dass eine Heilung eines rechtswidrigen Ermessensverwaltungsakts durch Nachreichen der erforderlichen Begründung nicht mehr möglich ist, wenn sich der Verwaltungsakt mittlerweile erledigt hat. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
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