Lange Verhandlungen – sei es in der Politik, in der Wirtschaft oder bei Gericht – können ermüdend sein. Ich nehme an, dass 99,9 Prozent der Leser der Auffassung sind, dass sie bei großer Müdigkeit nicht mehr zu Top-Leistungen imstande sind. Nun wissen wir aber, dass der Berufsstand des Politikers von derartig menschlichen Regungen ausgenommen ist. Auch nach einem 20-stündigen Verhandlungsmarathon ist er in der Lage, Entscheidungen zu treffen, die unser Land in den kommenden vier Jahren maßgeblich beeinflussen werden. Aber nicht nur Politiker gehören zu der seltenen Spezies, die über den Schlaf erhaben ist. Auch (Finanz-)Richter sind gegen Müdigkeitsanfälle immun...
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136 Tage nach der Bundestagswahl haben sich CDU, CSU und SPD am 07.02.2018 auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Im folgenden Blogbeitrag sind etliche für die Unternehmensbesteuerung relevante Aussagen des 177 Seiten umfassenden Koalitionsvertrags zusammengetragen. Wie schon anhand der Wahlprogramme zu erwarten war, spielen Unternehmenssteuern nur eine Nebenrolle im Koalitionsprogramm. Zwar bekennt sich die Koalition grundsätzlich zu einem weltweit wettbewerbsfähigen Steuer- und Abgabensystem für Deutschland. Eine strategische Antwort auf die US-Steuerreform oder die deutlichen Steuersenkungen in europäischen Nachbarländern wie Frankreich und Belgien findet sich aber nicht. Immerhin besteht noch die grundsätzliche Chance für richtungsweisende Nachbesserungen, jedoch dürfte der Handlungsspielraum einer Entlastung bei den...
Weil der BFH (Az: II R 16/13) die Vorschriften über die Einheitsbewertung (spätestens) ab dem 1.1.2009 (zu Recht) für verfassungswidrig hält, hatte er im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens das Bundesverfassungsgericht (Az: 1 BvL 11/14) beauftragt. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
Das Finanzgericht Münster hatte in seiner Entscheidung vom 31.05.2017 (11 K 4108/14) eine alltägliche Frage zu entscheiden: stellt die unentgeltliche Gestellung von Heißgetränken und unbelegten Brötchen an die Arbeitnehmer eine Mahlzeit, insbesondere ein Frühstück dar, die dem Lohnsteuerabzug unterliegt? Der konkrete Fall: Die Klägerin bestellte jeden Tag Brötchen (Laugen, Käse, Rosinen, etc.), die in Körben in der Kantine den gesamten Tag für die Belegschaft, aber auch den Kunden und Gästen zum unentgeltlichen Verzehr mit Heißgetränken angeboten wurden. Brotbelege (Käse, Aufschnitt, etc.) wurden nicht zur Verfügung gestellt. Im Rahmen einer Lohnsteueraußenprüfung vertrat der Prüfer die Ansicht, dass es sich bei der...
Bereits in meinem Beitrag „Gewerbesteuer: Erweiterte Kürzung bald beim Großen Senat?“ berichtete ich über eine anhängige Streitfrage beim BFH zum Thema erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Darüber hinaus gibt es jedoch auch noch einen weiteren Streit, den nun der BFH zu klären hat. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben...
Da in den nächsten Wochen wieder vermehrt Anträge auf Festsetzung oder Herabsetzung nachträglicher Vorauszahlungen erstellt und übermittelt werden, weise ich für Zwecke des Gewerbesteuermessbetrags auf das (wenig beachtete) Urteil des OVG NRW vom 11. November 2014, Az. 14 A 759/13, hin. Dieses hat das Verhältnis von Finanzamt (Gewerbesteuermessbescheid) und Kommune (Gewerbesteuerbescheid) für den Bereich der nachträglichen Vorauszahlungen in § 19 Abs. 3 GewStG konkretisiert und könnte in der Praxis zu manchem Änderungsantrag führen, der nicht mehr zeitgerecht berücksichtigt werden kann. Ein Beitrag von: Michael Heine Diplom-Finanzwirt (FH) Dozent für Ertragsteuerrecht an der Hochschule Meißen (FH) Fachautor Fokus: Einkommensteuer und Gewerbesteuer...
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