Studenten bekommen Energiepreispauschale – müssen sich aber noch gedulden…

Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler sollen eine Einmalzahlung für die gestiegenen Energiekosten in Höhe von 200 Euro erhalten. Einen entsprechenden Beschluss hat das Bundeskabinett am 18.11.2022 gefasst.

Eine erfreuliche Botschaft, die aber einen Haken hat.

Hintergrund

Steigende Energiekosten belasten Menschen mit geringem oder gar keinem Einkommen besonders stark: Deshalb hat der Bundestag auf Vorschlag der Bundesregierung im Rahmen der Entlastungspakete eine (steuerpflichtige) Energiepreispauschale (EEP) in Höhe von einmalig 300 € beschlossen, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern im September ausgezahlt haben und sich vom Bund erstatten lassen. Auch Rentner werden ab 1.12.2023 eine einmalige EEP in Höhe 300 € erhalten, die automatisch von den Rentenstellen überwiesen werden. Jetzt wird die EEP auch auf Studenten und Fachschüler ausgeweitet.

Wer genau soll profitieren?

Studierende und Fachschüler/innen sollen eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 € erhalten. Maßgeblich für eine Auszahlung der Pauschale ist, dass die Berechtigten am 1.12.2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert beziehungsweise an einer Berufsfachschule angemeldet sind.

Begünstigt sind:

  • Studierende
  • Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt,
  • Schülerinnen und Schüler in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, sowie
  • Schülerinnen und Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen.
  • Die EEP muss beantragt werden – anders als bei Arbeitnehmern und Rentnern. Der Grund: Die für eine unmittelbare Auszahlung nötigen Daten, wie zum Beispiel die Bankverbindungen, liegen leider so nicht vor. Das ist beispielsweise bei Rentnern, die ohnehin regelmäßig ihre Rentenzahlung bekommen, anders.
  • Die Energiepreispauschale wird nicht der Besteuerung unterliegen. Sie soll weder bei einkommensabhängigen Leistungen und Sozialleistungen noch bei Sozialversicherungsbeiträgen zu berücksichtigen sein.

Wie geht’s weiter?

Das Gesetz muss noch vom Bundestag verabschiedet werden und soll am 21.12.2022 in Kraft treten. Das ist ambitioniert, weil der Bund mit den Ländern zunächst die digitale Antragsplattform entwickeln muss, über die Studenten und Fachschüler die EEP beantragen können – das kann dauern, wie wir bei der Entwicklung digitaler Antragsplattformen für die Corona-Wirtschaftshilfen lernen mussten.

Von der Energiepreispauschale in Höhe von 200 € können knapp drei Millionen Studierende und 450.000 Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen und Berufsfachschulklassen profitieren, das ist gut so. Richtig ist auch die Pauschale nicht steuerpflichtig zu machen, der Betrag kommt also netto bei einer bedürftigen Zielgruppe an. Hoffentlich aber dauern jetzt die Arbeiten an der digitalen Antragsplattform nicht zu lang; sonst wird´s nix mit der Sonderzahlung unterm Weihnachtsbaum…!

Quellen
Beschluss Bundeskabinett v. 18.11.2022:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/einmalzahlung-studierende-2143736

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

3 + 3 =