Tätigkeitsbericht der DPR: Zahlreiche Hinweise bei Fehlerfeststellungen (2/2)

Trotz einer geringeren Fehlerquote im Vergleich zum Vorjahr gab die DPR den Unternehmen zahlreiche Hinweise nach Abschluss der Prüfungen. Zur Berichterstattung im Lagebericht sowie den Angaben im Anhang erfolgten insgesamt 18 Hinweise, bei der die Prüfstelle eine unzureichende Berichterstattung kritisiert hatte.

Schwierigkeiten bei der Anwendung der Rechnungslegung nach IFRS zeigten sich insbesondere beim Unternehmenserwerb bzw. -verkauf, im Anlagevermögen sowie bei den Finanzinstrumenten. Ebenso war die Ertragsrealisierung ein Thema, bei dem die DPR mehreren Unternehmen Hinweise gegeben hat.

Hinweise in Anhang und Lagebericht

Ein Unternehmen hatte sich in der Segmentberichterstattung als Ein-Segment-Unternehmen eingestuft. Die Begründung sowie die Darstellung waren nach Ansicht der Prüfstelle nicht deutlich und ausführlich genug. Einen weiteren Hinweis zum Anhang gab die DPR zur Darstellung der Factoring-Geschäfte: Diese sollten künftig so dargestellt werden, dass deren Bedeutung für die Finanz- und Liquiditätslage des Konzerns beurteilt werden können.

Diese beiden Hinweise zum Anhang zeigen die Bedeutung einer transparenten Berichterstattung. Gerade die Beurteilung der vorgelegten Zahlen ist für die Aktionäre wichtig, um ihre Anlageentscheidungen treffen zu können. Außerdem ist nur dann eine Vergleichbarkeit der Unternehmen möglich.

Ein Unternehmen hatte im Geschäftsjahr eine teilweise geringe Höhe der bereinigten Sondereffekte ausgewiesen. Die Prüfstelle gab den Rat, die Einstufung von Sachverhalten als zu bereinigender Sondereffekt kritisch zu hinterfragen. Bei Sondereffekten hat man generell eher den Eindruck, dass die Definition sehr weit ist und daher viele Aufwendungen zu einer Darstellung eines höheren bereinigten Ergebnisses führen. Daher ist dieser Hinweis besonders interessant, da dies in diesem Fall genau umgekehrt der Fall zu sein scheint.

Ein Technologieführer hatte laut dem Tätigkeitsbericht der DPR unzureichende Informationen zu Forschung und Entwicklung offengelegt. Dies betrifft beispielsweise die Angabe der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, soweit diese nicht aktiviert werden. Außerdem fordert die DPR das Unternehmen auf, dass bei der künftigen Berichterstattung die steigende Bedeutung von Forschung und Entwicklung für das Unternehmen berücksichtigt werden soll. Die Berichterstattung über F&E-Kosten hatte ich in meiner Dissertation näher analysiert: Die Angaben im Anhang waren teilweise sehr dürftig, trotz hoher Relevanz von Forschung und Entwicklung. Doch war auch ein Trend zu umfangreicheren Informationen im Zeitablauf zu erkennen.

Hinweise zu Anwendungsschwierigkeiten der IFRS-Regeln

Besonders viele Hinweise erhielten die geprüften Unternehmen zum Goodwill. Bei zukünftigen Unternehmenserwerben sollten die Unternehmen künftig die langfristig fällige Kaufpreiszahlungen abzinsen. Ebenso gab es Hinweise zur Durchführung des Wertminderungstestes sowie der Ermittlung des Nutzungswertes. Die DPR verlangte dabei u.a. bei der Ermittlung von Parametern wie beispielsweise den Kapitalkosten oder den künftigen Cashflows mehr Transparenz.

Die Transparenz hatte die Prüfstelle nicht nur beim Anhang, sondern auch bei der Ertragsrealisierung angemahnt. So kritisierte sie die fehlende Aufgliederung der Umsätze aufgrund der unterschiedlichen Art, Höhe und Unsicherheit der Erlöse sowie Zahlungsströme.

Bei der Rückstellungsbildung war ein Unternehmen offenbar zu pessimistisch. Die Prüfstelle gab den Hinweis, dass für drohende Verluste aus gegenüber Kunden unverbindlich unterbreiteten Angeboten keine Rückstellungen gebildet werden dürfen. Drohverlustrückstellungen liegen nur dann vor, wenn das Angebot dem Kunden bereits verbindlich zugesagt wurde.

Fazit:

Die zahlreichen Hinweise der DPR, die auffallend oft mehr Transparenz fordern, sind aus Investorensicht positiv zu bewerten. Dies zeigt die Relevanz einer Prüfstelle. Wie Sie von meinen früheren Blogbeiträgen wissen, lobe ich die DPR eher selten. Doch sehe ich nicht die Arbeit der Mitarbeiter kritisch, sondern das zweistufige System der Bilanzkontrolle. Zu den Vorschlägen des Bundesrates dazu, lesen Sie demnächst meine Stellungnahme.

Lesen Sie dazu auch:

https://www.frep.info/docs/jahresberichte/2020/2020_tb.pdf

 

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