BEG IV: Kommt die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen?

Das BMJ hat am 11.01.2024 den Referentenentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz veröffentlicht. U.a. wird eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege nach Handels- und Steuerecht angestrebt.

Hintergrund:

Die steuerrechtliche Aufbewahrungsfrist ist in § 147 Abs. 3 AO kodifiziert; sie beträgt für Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Bilanzen, Arbeitsunterlagen und Buchungsbelege 10 Jahre. Die Regelung gilt entsprechend für das HGB, hier sind die Zeiten in § 257 Abs. 4 HGB dargelegt. Andere Unterlagen sind 6 Jahre aufzubewahren.

Bereits im Jahre 2013 war ein Gesetzgebungsvorhaben gestartet worden, das die Aufbewahrungsfristen auf 8 bzw. 6 Jahre verkürzen sollte. Umgesetzt wurde dies (bislang) nicht. Weiterlesen