Update: Einmalige Energiepreispauschale für Studierende und Fachschüler

Die vom Bundeskabinett eingebrachte Gesetzesvorlage für eine einmalige Energiepreispauschale von 200 € netto für Studenten und Fachschüler (BT-Drs. 20/4536) hat die erste Hürde im Bundestag am 24.11.2022 genommen, am 1.12.2022 soll das Gesetz dort final verabschiedet werden.

Hintergrund

Als Reaktion auf den dramatischen Energiekostenanstieg hat der Gesetzgeber mit dem Steuerentlastungsgesetz vom 23.5.2022 (BGBI 2022 I S. 749) eine einmalige steuerpflichtige Energiekostenpauschale (EEP) von 300 € beschlossen, die grundsätzlich über die Arbeitgeber bzw. Dienstherren an Beschäftigte ab Ende September 2022 ausgezahlt wurde. Mit der Ausweitung EEP für Rentner und Versorgungsempfänger (BT-Drs. 20/3938) dämpft der Gesetzgeber ab 1.12.2022 jetzt auch bei einer Bevölkerungsgruppe den Energiekostenanstieg, die mit geringeren Altersbezügen mindestens ebenso wie Arbeitnehmer betroffen ist. Jetzt erweitert der Gesetzgeber den Kreis der EEP-Begünstigten abermals auf Studenten und Fachschüler, modifiziert aber die Zugangsvoraussetzungen (BT-Drs. 20/4536).

Wer profitiert?

Insgesamt rund 2,95 Millionen Studierende und etwa 450.000 Fachschülerinnen und Fachschüler sind nach Angaben der Bundesregierung anspruchsberechtigt. Dabei gilt: Weiterlesen