Geltendmachung der Energiepreispauschale im Wege der Einkommensteuererklärung

Eine vom Arbeitgeber nicht ausgezahlte Energiepreispauschale (EEP) ist vom Arbeitnehmer nicht gegenüber dem Arbeitgeber, sondern im Rahmen des Veranlagungsverfahrens für 2022 durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Das hat der BFH jetzt klargestellt (BFH v. 29.2.2024 – VI S 24/23). Über dieses Thema wurde hier im Blog bereits berichtet. Ich möchte noch weitere Aspekte beleuchten und nochmal darauf hinweisen, was nun zu beachten ist.

Hintergrund

Nach der vom Gesetzgeber mit dem Steuerentlastungsgesetz vom 23.5.2022 (beschlossenen einmaligen steuerpflichtigen Energiekostenpauschale (EEP) von 300 Euro und der Ausweitung der EEP für Rentner und Versorgungsempfänger (Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz – RentEPPG) hat der Bund mit dem EPPSG vom 16.1.2022 mit Wirkung vom 21.12.2022 auch eine einmalige EEP für Studierende und Fachschüler in Höhe von 200 Euro beschlossen.

Höchstrichterliche Klarstellungen des BFH

Die Frage, was zu tun ist, wenn der Arbeitgeber die EEP nicht ausgezahlt hat, obwohl ein Anspruch des Arbeitnehmers besteht, war bislang nur Gegenstand der Instanzgerichte. Jetzt hat der BFH grundsätzlich klargestellt: Weiterlesen

FG Hamburg: Anspruch auf Auszahlung der Energiepreispauschale durch den Arbeitgeber?

Besteht für die Klage eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber ein Rechtsschutzbedürfnis auf die Auszahlung der Energiepreispauschale? Und ist ein Arbeitgeber zur Zahlung einer Energiepreispauschale zu verurteilen? Darüber hatte das FG Hamburg zu entscheiden (1 K 163/23).

Hintergrund

Aufgrund der Energiekrise bekamen einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige bereits im September 2022 eine einmalige Energiepreispauschale. Die Pauschale in Höhe von 300 Euro sollte im Jahr 2022 einen Ausgleich für die hohen Energiepreise schaffen. Beschäftigte haben die Pauschale in den überwiegenden Fällen im September 2022 vom Arbeitgeber ausgezahlt bekommen.

Die klagende Arbeitnehmerin hatte die Pauschale allerdings nicht erhalten. Sie war seit dem Jahr 1994 in einem Arbeitsverhältnis mit ihrer Arbeitgeberin. Mit einer Mail im November 2022 teile die Arbeitgeberin der Klägerin mit, dass in 2022 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beklagten eröffnet werde, sodass es zu Besonderheiten bei der November-Verdienstabrechnung und der Auszahlung der Energiepreispauschale kommen werde. Die Energiepreispauschale – so die E-Mail der Arbeitgeberin – könne nicht über die Abrechnung ausgeschüttet werden, jedoch könne die Energiepreispauschale über die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 eingeholt werden.

Tatsächlich zahlte die Arbeitgeberin für die Monate September, Oktober und November 2022 bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens ihren Arbeitnehmern kein Arbeitsentgelt und gab in dieser Zeit auch keine Lohnsteuer-Anmeldungen ab.

Klage auf Auszahlung der Energiepreispauschale?

Die Klägerin hatte daraufhin im Dezember 2022 Klage erhoben, mit der sie die Verurteilung zur Zahlung der Energiepreispauschale gemäß §§112 ff. EStG in Höhe von EUR 300,00 zzgl. Zinsen von der Beklagten verlangte. Denn nach ihrer Einschätzung hätte die Energiepreispauschale pflichtgemäß durch die Arbeitgeberin abgerechnet und ausgezahlt werden müssen. Weiterlesen

Neuigkeiten von der Energiepreispauschale (EEP): Wer sie noch bekommen kann und was zu beachten ist

Es gibt immer noch viele Berechtigte, die einen Anspruch auf 300 Euro EPP haben, aber bislang leer ausgegangen sind. Was ist Anfang 2024 dabei zu beachten?

Hintergrund

Nach der vom Gesetzgeber mit dem Steuerentlastungsgesetz vom 23.5.2022 (BGBI 2022 I  S. 749) beschlossenen einmaligen steuerpflichtige Energiekostenpauschale (EEP) von 300 Euro und der Ausweitung der EEP für Rentner und Versorgungsempfänger (Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz – RentEPPG, BGBl 2022 I S.1985) hat der Bund mit dem EPPSG vom 16.1.2022 (BGBL 2022 I S. 2357) mit Wirkung vom 21.12.2022 auch eine einmalige EEP für Studierende und Fachschüler in Höhe von 200 Euro beschlossen.

Wer kann die Energiepreispauschale überhaupt noch bekommen?

Betroffen von einem unter Umständen noch bestehenden Anspruch auf EEP sind verschiedene Zielgruppen: Weiterlesen

Antragsverfahren Energiepreispauschale für Studierende abgelaufen – eine Bilanz

Am 2.10.2023 ist die Antragsfrist für die Beantragung der einmaligen Energiepreispauschale (EEP) für Studierende und Fachschüler abgelaufen. Welches Fazit lässt sich ziehen?

Hintergrund

Um auf die gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten zu reagieren, hat auf Initiative der Bundesregierung der Bundestag in 2022 das EPPSG beschlossen. Über 3,5 Mio. Studierende und Fachschüler, die am 1.12.2022 an einer deutschen Hoch- oder Fachschule eingeschrieben waren, konnten eine einmalige, steuer- und abgabenfreie Einmalzahlung von 200 Euro beantragen. Das Antragsverfahren war vollständig digitalisiert; über die Antragsvoraussetzungen habe ich im Blog wiederholt berichtet.

Nicht alle Berechtigten haben die Studenten-EEP beantragt

Die Antragsfrist endete nach dem EPPSG an sich am 30.9.2023 – wie die Abgabefrist für die Einkommensteuer 2022 in nicht beratenen Fällen. Da aber an einem Wochenende eine Antragsfrist nicht ablaufen kann, endete die Frist erst mit Ablauf des folgenden Werktages, also mit Ablauf des 2.10.2023. Eine Fristverlängerung ist nicht mehr möglich. Weiterlesen

Energiepreispauschale: Bei Streit mit dem Arbeitgeber ist das Finanzgericht zuständig

Im vergangenen Jahr musste sich das Arbeitsgericht Lübeck mit der Frage befassen, welches Gericht zuständig ist, wenn sich ein Arbeitgeber trotz der gesetzlichen Regelung geweigert hat, die Energiepreispauschale für Erwerbstätige (EPP I) an seine Arbeitnehmer auszuzahlen. Die Antwort lautete: Wer sich mit seinem Arbeitgeber über die Auszahlung der Energiepreispauschale streitet, muss dies vor dem Finanzgericht tun (Beschluss vom 1.12.2022, 1 Ca 1849/22).

Die Arbeitsgerichte seien allein für bürgerlich-rechtliche und nicht für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zuständig. Der Anspruch auf Zahlung der Energiepreispauschale beruhe auf einem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis. Die Energiepauschale knüpfe zwar an ein Arbeitsverhältnis an, ihre rechtliche Grundlage finde sich jedoch nicht in der Arbeitsvertragsbeziehung. Der Arbeitgeber erfülle durch die Auszahlung der Energiepauschale weder eine arbeitsvertragliche Leistungspflicht noch eine ihm selbst durch den Gesetzgeber auferlegte Zahlungspflicht. Er fungiere allein als Zahlstelle. Er habe die Zahlung der Energiepauschalen nicht aus eigenen Mitteln zu bestreiten.

Der Rechtsweg zu den Finanzgerichten sei eröffnet (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO). Es handele sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit über eine Abgabenangelegenheit. Aus § 120 Abs. 1 EStG folge, dass der Gesetzgeber die Regelungen zur Energiepauschale entsprechend den für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der Abgabenordnung behandelt wissen will. Gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts ist Beschwerde eingelegt worden (Quelle: LAG Schleswig-Holstein, Pressemitteilung vom 28.12.2022). Mir ist allerdings nicht bekannt, ob über diese bereits entschieden worden ist.

Wie dem auch sei: Nun war das FG Münster an der Reihe. Weiterlesen

Letzter Aufruf für Studierende und Fachschüler: Antragsfrist für Energiepreispauschale (EEP) läuft Ende September ab

Jetzt wird’s aber Zeit: Am 30.9.2023 endet die Antragsfrist für die Beantragung der EEP für Studierende und Fachschüler. Auf die steuerfreie Einmalzahlung von 200 Euro besteht ein Rechtsanspruch.

Hintergrund

Nach der vom Gesetzgeber mit dem Steuerentlastungsgesetz vom 23.5.2022 (BGBI 2022 I S. 749) beschlossenen einmaligen steuerpflichtige Energiekostenpauschale (EEP) von 300 Euro und der Ausweitung der EEP für Rentner und Versorgungsempfänger (Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz – RentEPPG, BGBl 2022 I S.1985) hat der Bund mit dem EPPSG vom 16.1.2022 (BGBl 2022 I S. 2357) mit Wirkung vom 21.12.2022 auch eine einmalige EEP für Studierende und Fachschüler in Höhe von 200 Euro beschlossen.

Was müssen Studierende und Fachschüler jetzt noch beachten? Weiterlesen

Endlich: Energiepreispauschale (EEP) für Studierende kann ab sofort beantragt werden

Mehr 3,5 Mio. Studierende und Fachschüler/innen an deutschen Ausbildungsstätten können aufatmen: Die einmalige EEP kann seit gestern (15.3.2023) endlich beantragt werden.

Hintergrund

Nach der mit dem Steuerentlastungsgesetz vom 23.5.2022 (BGBI 2022 I S. 749) beschlossenen einmaligen steuerpflichtige Energiekostenpauschale (EEP) von 300 Euro und der Ausweitung der EEP für Rentner und Versorgungsempfänger (Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz – RentEPPG, BGBl 2022 I S.1985) wurde mit dem EPPSG vom 16.1.2022 (BGBl 2022 I S. 2357) mit Wirkung vom 21.12.2022 auch eine einmalige EEP für Studierende und Fachschüler in Höhe von 200 Euro beschlossen, das Antrags- und Auszahlungsverfahren sollte „noch im Winter 2022/23 beginnen“. Ziel ist es, Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler mit einer Einmalzahlung bei den gestiegenen Lebenshaltungskosten zu entlasten. Dazu habe ich mehrfach im Blog berichtet

BMBF gibt Startschuss für Antragsverfahren

Manche hatten die Hoffnung schon fast aufgegeben, jetzt hat das BMBF doch Wort gehalten:  Weiterlesen

Nochmals Energiepreispauschale für Studierende: Was Studierende jetzt schon tun können

Die von Studierenden und Fachschülern langersehnte einmalige Energiepreispauschale (EEP) kann nun endlich ab 15.3.2023 beantragt werden. Während Regierung und Opposition noch wegen Verfahrensfragen streiten, sollten Studierende und Fachschüler schon jetzt die digitalen Vorbereitungen für das Antragsverfahren treffen.

Hintergrund

Ich habe hierzu wiederholt im Blog berichtet: Nach der steuerpflichtigen EEP von 300 Euro für Arbeitnehmer im September 2022 und der Ausweitung der EEP auf Renten- und Versorgungsbezieher im Dezember hat die Bundesregierung auch Studierende und Fachschüler bei Energiekosten-Entlastungsmaßnahmen mit in den Blick genommen. Bereits im September 2022 hatte die Bundesregierung die 200-Euro-Sonderzahlung für Studierende und Fachschüler „noch im Winter 2022/2023“ angekündigt, Mitte Dezember 2022 wurde diese gesetzlich beschlossen (EPPSG v.16.12.2022, BGBl. 2022 I S.2357). Mitte Februar 2023 haben sich die Länder nun endlich über die digitale Antragsplattform geeinigt. Ab dem 15.3.2023 soll die Antragstellung möglich sein.

Regierung und Opposition streiten noch immer im Parlament

Obwohl das BMBF und die Länder eigentlich lange genug Zeit hatten, um die digitale Antragsplattform nach dem Muster der BAföG-Antragsplattform in Sachsen-Anhalt auf die Beine zu stellen, hat die Umsetzung mehr Zeit in Anspruch genommen als gedacht. Erst am 15.2.2023 haben sich die Länder über die Antragsplattform geeinigt.

Der parlamentarische Streit zwischen Regierung und Opposition geht laut einer Kleinen Anfrage der Opposition vom 14.2.2023 (BT-Drs.20/5643) zum Umsetzungsstand der Studenten-EEP unvermindert weiter. Am 1.2.2023, fast fünf Monate nach der Ankündigung der Einmalzahlung, lässt das BMBF in der Bundespressekonferenz über einen Sprecher ausrichten: „Wenn Sie rausschauen, sehen Sie, dass es noch kalt ist. Der Winter endet im März, April. Das ist so. Und dann wird das auch stehen. Sie werden es erleben.“

Da der Winter sich in den letzten Jahren auch nicht mehr an die Spielregeln hält, sondern mitunter später beginnt und bisweilen erst aufhört, wenn wir eigentlich schon den Frühling wollen, ist also die politische Ankündigung der Umsetzung der Studenten-EEP weiterhin zeitlich unverbindlich. Um die bundesweit einheitliche Antragstellung zur Auszahlung der Einmalzahlung nach dem EPPSG ab Mitte März für alle Antragsberechtigten zu ermöglichen, wird – nach aktueller Ankündigung des BMBF auf seinen Internetseiten – eine Pilotphase für die Antragstellung mit ausgewählten Ausbildungsstätten aus verschiedenen Bundesländern ab der 9. Kalenderwoche, also ab 27.2.2023 vorgeschaltet.

Was Studierende und Fachschüler ab sofort tun können (und sollten)

Immerhin kündigt das BMBF an, dass nach der Antragstellung die Bearbeitung, Bewilligung und Auszahlung zügig erfolgen. Damit das so ist, können Antragsteller/innen schon vor dem Antragsstart Vorbereitungsarbeiten treffen:

Für die Anmeldung benötigen sie ein BundID-Konto, das sie bereits jetzt anlegen können. Um die Identität nachzuweisen, benötigt man zusätzlich:

  • Einen Online-Ausweis. Zum Online-Ausweisen können sie den Personalausweis, den elektronischen Aufenthaltstitel, die EU-Identität oder die Unionsbürgerkarte nutzen, oder
  • das persönliche ELSTER-Zertifikat, das ggf. vorher bei der Finanzverwaltung beantragt werden muss.

Für die Online-Ausweisfunktion benötigt man ein aktuelles Smartphone und eine Identifizierungs-App, zum Beispiel die AusweisApp2. Alles verstanden? Wenn nein: Das BMF stellt im Internet (Einmalzahlung200 – Startseite) auch eine Anleitung zur Verfügung – Examen geht leichter!

Weitere Informationen:

 

Update: FAQ zur Energiepreispauschale (EEP) für Studierende und Fachschüler veröffentlicht

Am 4.1.2023 hat das BMF in einem Fragen-Antworten-Katalog (FAQ) die wichtigsten Fragen zur einmaligen Energiepreispauschale von 200,- € für Studierende und Fachschüler veröffentlicht. Digitale Antragsplattform und Auszahlung der EEP lassen aber weiter auf sich warten.

Hintergrund

Der Bundestag hat am 15.12.2022 das Gesetz zur Einmalzahlung einer Energiepreispauschale (EEP) für Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler beschlossen, das am 21.12.2022 in Kraft getreten ist. Weiterlesen

Zahltag! Rentner können mehrfach von Energiepreispauschale profitieren

Rentner/innen erhalten in diesen Tagen die Energiepreispauschale (EEP) in Höhe von 300 € auf ihr Konto.

Hintergrund

Als Reaktion auf den dramatischen Energiekostenanstieg hat der Gesetzgeber mit dem Steuerentlastungsgesetz vom 23.5.2022 (BGBI 2022 I S. 749) eine einmalige steuerpflichtige Energiekostenpauschale (EEP) von 300 € beschlossen, die grundsätzlich über die Arbeitgeber bzw. Dienstherren an Beschäftigte ab Ende September 2022 ausgezahlt wurde. Die wichtigsten Praxisfragen zur EEP hat das BMF in einem gesonderten FAQ beantwortet.

Mit der Ausweitung EEP für Rentner und Versorgungsempfänger (Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz – RentEPPG, BGBl 2022 I S.1985) dämpft der Gesetzgeber ab 1.12.2022 auch bei einer Bevölkerungsgruppe den Energiekostenanstieg, die mit geringeren Altersbezügen mindestens ebenso wie Arbeitnehmer betroffen ist. Weiterlesen