Orchestermusiker im Lichte von § 611a BGB

Einen Klassiker hatte das LArbG Baden-Württemberg erst kürzlich zu entscheiden: Ist eine Violinistin, die als Aushilfe in Vertretungsfällen bzw. als Verstärkung bei größeren Musikproduktionen im Orchester eingesetzt wird, als Arbeitnehmerin tätig?

Nein, die Musikerin – auch wenn Sie bereits Jahrzehnte im Orchester ausgeholfen hat – ist nicht als Arbeitnehmerin tätig. Das Vertragsverhältnis ist auch nicht als Arbeitsverhältnis auf Abruf zu qualifizieren. Die Entscheidung fügt sich in die lange Liste der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Orchestermusikern: Weiterlesen