Verluste aus Tausch von Genussrechten sind steuerlich zu berücksichtigen

Nach Auffassung des FG Münster ist ein Verlust aus dem Tausch von Genussrechten gegen Genossenschaftsanteile und Schuldverschreibungen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen (Urteil vom 9.6.2021, 13 K 207/18 E,F).

Damit ist ein weiterer Streitfall bei dem Komplex „Berücksichtigung von Verlusten aus Kapitalanlagen“ zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden worden. Weiterlesen