Internetfähiger Computer nebst Zubehör gehört zur Grundsicherung

Die Grundsicherung nach dem SGB II unterstützt Betroffene mit Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sowie mit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Mit der Grundsicherung soll das Existenzminimum abgesichert werden, also die Sicherung des zum Leben Notwendigen – so steht es in dem Merkblatt „Arbeitslosengeld II/Sozialgeld – Grundsicherung für Arbeitsuchende“ der Bundesagentur für Arbeit.

Zur Grundsicherung gehört gegebenenfalls auch ein so genannter Mehrbedarf, wenn dieser unabweisbar ist. Soweit eine Schülerin oder ein Schüler aufgrund der jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen oder schulischen Vorgaben Aufwendungen zur Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern oder gleichstehenden Arbeitsheften hat, sind auch diese Kosten als Mehrbedarf anzuerkennen. Geregelt ist dies in den Absätzen 6 und 6a des § 21 SGB II. Weiterlesen

Grundsicherung: Jobcenter muss Unterkunftskosten trotz teilweiser Büronutzung übernehmen

Viele selbstständig Tätige sind derzeit auf die Grundsicherung angewiesen, weil sich ihre finanzielle Situation während der Corona-Pandemie erheblich verschlechtert hat. Auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit heißt es zwar „Wir lassen Sie mit Ihren finanziellen Sorgen in der Corona-Krise nicht allein“, doch wenn es tatsächlich „ans Geld des Jobcenters“ geht, sieht die Welt anders aus.

Jüngst musste sich das LSG Nordrhein-Westfalen mit der Frage befassen, inwieweit Unterkunftskosten über die Grundsicherung zu ersetzen sind, wenn eine Wohnung teilweise auch gewerblich als Büro genutzt wird. Weiterlesen