Wie kürzlich dargestellt, soll die Nutzungsdauer von Computerhardware und -software per BMF-Schreiben auf ein Jahr festgelegt werden, so dass eine Sofortabschreibung ermöglicht wird oder gar erfolgen muss. Handelsblatt online berichtet allerdings soeben, dass sich einige Bundesländer querstellen. Die Kritik richtet sich zum einen gegen die Höhe des Entlastungsvolumens von angeblich über 11 Milliarden Euro, das ohne die Einschaltung von Bundestag und Bundesrat an die Steuerpflichtigen verteilt worden wäre.
Anders ausgedrückt: Die Länder hätten, obwohl die Steuerbegünstigung zulasten ihres Haushalts gegangen wäre, nicht mitreden dürfen. Zum anderen wird kritisiert, dass das BMF allgemeine Regeln der Buchführung missachten würde, wenn das angedachte BMF-Schreiben Wirklichkeit werden würde. Sprich: Ein PC hat nun einmal eine Nutzungsdauer von über einem Jahr; diese kann und darf nicht einfach herabgesetzt werden, weil es sich einige Ministerpräsidentinnen und -präsidenten so wünschen. Weiterlesen