Update Grundsteuerreform: Hessen stellt eigenes Grundsteuermodell vor

Die von Bundestag und Bundesrat Ende 2019 verabschiedete Grundsteuerreform (Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes v. 15.11.2019, BGBl 2019 I S. 1546) ermöglicht es mit einer Öffnungsklausel, dass die Länder ein von der Bundesregelung abweichendes Modell für die Erhebung der Grundsteuer erlassen. Jetzt hat das Land Hessen sein eigenes Grundsteuermodell vorgestellt.

Hintergrund

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (10.04.2018 – 1 BvL 11/14) waren die bisherigen Bewertungsregeln für die Grundsteuererhebung verfassungswidrig. Eine Neuregelung der Grundsteuer musste nach dem Auftrag des BVerfG bis Ende 2019 im Bundesgesetzblatt stehen – danach besteht bis 2024 Zeit, die Grundlagen für die Anwendung des neuen Rechts zu schaffen. Nach zähem Ringen hat sich die Bundesregierung auf ein Reformpaket verständigt. Weiterlesen