NRW veröffentlicht Muster-Hebesätze für die Grundsteuer

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die Erhebung der Grundsteuer in ihrer jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt hatte, konnten sich Bund und Länder im November des Jahres 2019 auf ein Grundsteuer-Reformgesetz einigen. Dieses regelt das sog. Bundesmodell, von welchem jedoch durch die Vereinbarung einer Länderöffnungsklausel abgewichen werden kann.

Bundesmodell in NRW, aber…..

NRW entschied sich bereits früh, das Bundesmodell zur Anwendung zu bringen. Allerdings konstatierte das Land, dass die Ergebnisse der Grundsteuerwertfeststellungen und der Messbetragsfestsetzungen auf den 01.01.2025 gezeigt hatten, dass in einigen Kommunen private Haushalte zukünftig stärker im Rahmen der Grundsteuer belastet werden als die Eigentümerinnen und Eigentümer von Nichtwohngrundstücken. Hinzu wurde beobachtet, dass dieses Phänomen der Belastungsverschiebung nicht landeseinheitlich, sondern regional verschieden ist.

Um den Kommunen im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung mehr Entscheidungsspielräume zu ermöglichen und bei Bedarf auf lokale Gegebenheiten besser reagieren zu können, verabschiedete die Landesregierung im Juli 2024 ein Gesetz zur Festlegung differenzierter Hebesätze. Dadurch entsteht die Option, die Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke bei der Grundsteuer B zu differenzieren und die räumlich strukturellen Gegebenheiten im jeweiligen Ort zu berücksichtigen. Weiterlesen

Grundsteuerreform: Immer noch mehr als 1 Mio. Erklärungen fehlend!

Bereits ein Jahr ist es her, dass die offizielle Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen, die aufgrund einer Reform nach dem Urteil aus Karlsruhe bei den Finanzämtern einzureichen waren, abgelaufen ist. Denn: Von dem Jahr 2025 an wird eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Karlsruhe entschied bereits im Jahr 2018, dass die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist, da die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten errechneten und somit verfassungswidrig handelten.

Erklärungen immer noch nicht vollständig eingetroffen

Nach wie vor fehlen immer noch über 1 Mio. Grundsteuererklärungen. Ursprünglich war als Abgabefrist der Grundsteuererklärung Ende Oktober 2022 verstrichen gewesen. Weiterlesen

(Keine) Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuer? Update zu aktuellen Verfahren vor den Finanzgerichten

Vor verschiedenen Finanzgerichten wehren sich Eigentümer nach wie vor gegen die Grundstücksbewertung nach der Grundsteuerreform und wollen vor das BVerfG ziehen. Wie ist der Sachstand und was können Grundeigentümer aktuell tun?

Hintergrund

Das BVerfG (BVerfG 10.4.2018, 1 BvL 11/14) hat im April 2018 entschieden, dass das bisherige Bewertungsrecht verfassungswidrig ist und der Gesetzgeber deshalb bis 31.12.2019 ein neues Gesetz erlassen muss. Den Handlungsauftrag des BVerfG hat der Bundesgesetzgeber Ende 2019 mit drei Gesetzen erfüllt (Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes v. 15.11.2019, Grundsteuer-Reformgesetz v. 26.11.2019 und Grundsteuer C-Gesetz v. 30.11.2019).

Der Bundesgesetzgeber hat 2019 mit dem neuen GrStRefG ein Bundesmodell für die künftige Grundstücksbewertung zur Verfügung gestellt, von diesem Modell machen acht Länder (Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) Gebrauch. Saarland und Sachsen wenden ebenfalls das Bundesmodell an, weichen aber bei den Steuermesszahlen ab. Nach der mit der Grundgesetzänderung beschlossenen Länderöffnungsklausel können die Länder vom Bundesmodell abweichen und eigene Bewertungsregeln beschließen; davon haben fünf Bundesländer Gebrauch gemacht, nämlich Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen.

Überblick über die aktuellen Verfahren vor den Finanzgerichten

In vielen Fällen haben Eigentümer Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid eingelegt, der nach dem Grundsteuermessbescheid am Ende zum Grundsteuerbescheid der jeweiligen Kommune führt. Inzwischen sind finanzgerichtliche Verfahren sowohl gegen die Bewertungsmodelle der Länder als auch gegen das Bewertungsmodell des Bundes anhängig: Weiterlesen

Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer: Paukenschlag aus Rheinland-Pfalz

Ist die Reform der Grundsteuer verfassungskonform? Es wird immer wahrscheinlicher, dass sich schon bald der BFH und im Anschluss wohl das Bundesverfassungsgericht mit dieser Frage befassen müssen – zumindest, soweit es um die Feststellung der Grundsteuerwerte nach dem so genannten Bundesmodell geht. Zwar hatte das Sächsische FG die Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 und des Grundsteuermessbetrages auf den 1.1.2025 für rechtmäßig erklärt (Urteil vom 24.10.2023, 2 K 574/23).

Ein lauter Paukenschlag ertönt nun aber aus Rheinland-Pfalz, wenn auch lediglich in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. Das FG Rheinland-Pfalz hat jedenfalls große Zweifel, ob die Bewertungsregelungen nach der Grundsteuerreform verfassungskonform sind (Eilbeschlüsse vom 23.11.2023, 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23). Weiterlesen

Klagen häufen sich: Ist die neue Grundsteuer verfassungswidrig?

Ab 2025 soll in den Ländern die neue Grundsteuer zur Anwendung kommen, eine der wichtigsten Finanzierungsquellen der Kommunen. Doch schon jetzt rollt auf die Finanzgerichte eine Klagewelle zu. Verstößt auch die reformierte Grundsteuer gegen das Grundgesetz?

Hintergrund

Mit einem jährlichen Aufkommen von rund 14 Mrd. Euro stellt die Grundsteuer (Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke; Grundsteuer B für Wohn- und Gewerbegrundstücke) neben der Gewerbesteuer die wichtigste kommunale Steuerquelle dar. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im April 2018 entschieden, dass das bisherige Bewertungsrecht verfassungswidrig ist und der Gesetzgeber deshalb bis 31.12.2019 ein neues Gesetz erlassen muss. Für die Umsetzung neuer Bewertungsverfahren wurde eine Übergangsfrist bis Ende 2024 eingeräumt. Den neuen Rechtsrahmen hat der Bund im November 2019 durch eine Änderung des Grundgesetzes (BGBl 2019 I S. 1546) und das neue GrStRefG (BGBl 2019 I S. 1794) geschaffen. Rund 36 Mio. Grundstücke in Deutschland müssen neu bewertet werden. Von der Länderöffnungsklausel in Art. 72 Abs. 3 GG, die den Ländern vom Bundesmodell abweichende Bewertungsregeln erlaubt, haben Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen Gebrauch gemacht, alle anderen Länder wenden das Bundesmodell an.

Finanzgerichtliche Musterverfahren anhängig

Inzwischen haben die Finanzämter Millionen von Bescheiden über den Grundsteuermessbetrag verschickt; hierauf ist zwar keine Zahlung zu leisten, aber er ist für die Grundeigentümer die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer. Hiergegen setzen sich viele Grundeigentümer schon jetzt zur Wehr, sowohl gegen die Grundstückbewertung nach Ländermodellen als auch nach dem Bundesmodell.

In Baden-Württemberg haben vier Verbände für ihre Mitglieder zwei Musterklagen gegen das ab 2025 in Baden-Württemberg geltende Landesgrundsteuergesetz beim FG Baden-Württemberg eingereicht. Weiterlesen

Das neue Grunderwerbsteuergesetz: Was verschärft sich bei den Share Deals? (Teil II)

Das neue Grunderwerbsteuergesetz, welches nach langen und ausführlichen Debatten reformiert worden ist, wird zum 01.07.2021 in Kraft treten und umfangreiche Verschärfungen mit sich bringen. Im nachfolgenden Teil II (wird eine Einordnung der Änderungen vorgenommen und Handlungstipps für die Praxis gegeben (ausführliche Darstellung der Reformvorschriften finden Sie in Teil 1).

Hintergrund

Bereits seit langem wird über die Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes diskutiert, da die – in der Öffentlichkeit stark kritisierten – Share Deals steuerlich nicht in angemessener Weise erfasst sind. Zuletzt hatte dazu das Gesetzgebungsverfahren sehr umfangreich an Fahrt gewonnen und konnte zu einem Ende geführt werden. Denn bereits Mitte des Jahres – d.h. zum 01.07.2021 – werden die neuen Regelungen ihre Wirkung entfalten.

Die wesentlichen Maßnahmen, welche ab dem 01.07.2021 gelten, sind: Weiterlesen

Update zum Umsetzungsstand der Grundsteuerreform: Zeitplan verzögert sich!

Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion (BT-Drs. 19/18898) zum Umsetzungsstand  der Grundsteuerreform informiert (BT-Drs.19/19317). Die wichtigste Botschaft: der Start der IT-Umsetzung verzögert sich.

Hintergrund

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (10.04.2018 – 1 BvL 11/14) waren die bisherigen Bewertungsregeln für die Grundsteuererhebung verfassungswidrig, eine Neuregelung  musste bis Ende 2019 im Bundesgesetzblatt stehen (BGBl. 2019 I S.1546). Im Anschluss  besteht jetzt bis 2024 Zeit, die Grundlagen für die Anwendung des neuen Rechts zu schaffen. Neben der Einführung einer neuen Grundsteuer C zur Mobilisierung baureifer Grundsteuer und der Verabschiedung neuer Bewertungsregeln war vor allem die Änderung des GG ein zentraler Streitpunkt: Denn diese war nicht nur für die Absicherung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes erforderlich (Art.105 Abs. 2 GG), sondern vor allem für eine Länderöffnungsklausel, die es den Ländern ermöglicht, abweichende Regeln zu schaffen (Art. 73 Abs. 3 Nr.7 GG). Diese gesetzliche Grundlage dafür ist Ende 2019 in Kraft getreten (BGBl. 2019 I S. 1546).

Welche Grundsteuerkonzepte verfolgen die Länder?

Dem Bundesmodell wollen nach aktueller Mitteilung der Bundesregierung (BT-Drs. 19/ 19317) sechs Länder folgen: Weiterlesen

Update Grundsteuerreform: Hessen stellt eigenes Grundsteuermodell vor

Die von Bundestag und Bundesrat Ende 2019 verabschiedete Grundsteuerreform (Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes v. 15.11.2019, BGBl 2019 I S. 1546) ermöglicht es mit einer Öffnungsklausel, dass die Länder ein von der Bundesregelung abweichendes Modell für die Erhebung der Grundsteuer erlassen. Jetzt hat das Land Hessen sein eigenes Grundsteuermodell vorgestellt.

Hintergrund

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (10.04.2018 – 1 BvL 11/14) waren die bisherigen Bewertungsregeln für die Grundsteuererhebung verfassungswidrig. Eine Neuregelung der Grundsteuer musste nach dem Auftrag des BVerfG bis Ende 2019 im Bundesgesetzblatt stehen – danach besteht bis 2024 Zeit, die Grundlagen für die Anwendung des neuen Rechts zu schaffen. Nach zähem Ringen hat sich die Bundesregierung auf ein Reformpaket verständigt. Weiterlesen

Reform der Grundsteuer endgültig beschlossen!

Der Bundesrat hat heute Vormittag (8.11.2019) einem der wichtigsten steuerpolitischen Gesetze dieses Jahres abschließend zugestimmt: Der Grundsteuerreform. Nunmehr kann das aus Grundgesetzänderung, Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechtes sowie Einführung einer Grundsteuer C zur Mobilisierung der Bebauung unbebauter Grundstücke wie geplant in Kraft treten. Ab 1.1.2025 erheben die Bundesländer die Grundsteuer dann nach den neuen Regeln. Weiterlesen