Risiko Zinsschwankungen bei Pensionsrückstellungen – Reformvorschlag des IDW

Steigende Zinsen. Des einen Freud, des andern Leid. Auch für die Bewertung von Pensionsrückstellungen gibt es hier erhebliche Auswirkungen. Bei Direktzusagen des Arbeitgebers machen diese einen beachtlichen Teil der Bilanzsumme aus. Derzeit gilt für die Bewertung bei der Erstellung des Jahresabschlusses jeweils der maßgebliche durchschnittliche Marktzinssatz am Bilanzstichtag der letzten zehn Geschäftsjahre. Schwankende Zinssätze bedeuten somit auch eine schwankende Bewertung der Pensionsrückstellungen.

Und was bedeutet dies für Unternehmen? Auswirkungen auf Finanzkennzahlen, die beispielsweise für Refinanzierungen wichtig sind. Die Gefahren? Der Anreiz für Direktzusagen an die Belegschaft wird dadurch im Keim erstickt. Denn in diesem Fall ist klar: Es gibt keinen Bewertungsspielraum, der maßgebliche Zinssatz ist festgelegt.

Und nun? Das IDW hat Anfang September ein Schreiben ans Bundesministerium der Justiz geschickt und einen konkreten Reformvorschlag gemacht. Das Ziel? Weiterlesen

Nachlese: IDW-Wertekodex und Fehlerkultur

Im letzten Jahr hatte ich den Vorschlag des IDW für einen Wertekodex für Wirtschaftsprüfer vorgestellt und diesen über drei Blogbeiträge hinweg kritisch hinterfragt. Aufgrund der Kommentare zu meinen Blogbeiträgen scheint das Thema den Nerv von Angehörigen des Berufsstands und anderer Interessierter zu treffen. Meine in den Blogbeiträgen veröffentlichte Kritik am Kodexentwurf hatte ich beim IDW als Stellungnahme eingereicht.

Inzwischen hat das IDW seinen Kodex in finaler Fassung vorgelegt. Dazu sind Begleitmaterialien, u.a. FAQ, auf einer Website des IDW veröffentlicht. Zudem habe ich immerhin eine persönliche Mitteilung des IDW zur Berücksichtigung bzw. Nichtberücksichtigung meiner Einwände erhalten. Dies will ich zum Anlass nehmen, das Thema im Hinblick auf einige meiner Anmerkungen zum Entwurf noch einmal mit einem Blogbeitrag aufzugreifen und dabei das Thema einer Fehlerkultur etwas breiter zu adressieren. Weiterlesen

HV-Saison 2022: Hinweise des IDWs für die Erstellung der Vergütungsberichte

Ein spannendes Thema steht uns dieses Jahr auf den Hauptversammlungen bevor: Die Unternehmen müssen erstmals für das vergangene Geschäftsjahr einen Vergütungsbericht offenlegen. Da ist einiges an Zündstoff, der zu kritischen Diskussionen führen kann, denn die Unternehmen werden durch § 162 AktG dazu verpflichtet, die Vergütungen jedes einzelnen Aufsichtsrats- und Vorstandsmitgliedes offenzulegen – inklusive des variableb und fixeb Anteils als Beispiel. Spannend werden dürfte vor allem auch der variable Anteil der Vergütung aufgrund von langfristigen Erfolgskriterien.

Das IDW hat am 22. Dezember 2021 ein Arbeitspapier veröffentlicht, das Hinweise für die praktische Umsetzung der Anforderungen an den Vergütungsbericht beantwortet und damit den Unternehmen als Unterstützung dienen soll, denn nicht alle Details sind gesetzlich geregelt bzw. definiert. Eine erste Best-Practice wird sich daher erst herauskristallisieren. Weiterlesen

Erneut: BFH oder IDW – Wer zählt mehr?

Bereits früher hatte ich mich in einem Blog zur Rückstellungsbildung für Prüfungskosten mit der Frage befasst, wie mit divergierenden Auffassungen von Bundesfinanzhof und Institut der Wirtschaftsprüfer zum Handelsbilanzrecht umzugehen ist. Das ist letztlich eine Frage danach, woher die anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätze kommen.

Das IDW regelt die aus seiner Sicht vom Berufsstand der Wirtschaftsprüfer zu beachtenden Rechnungslegungsgrundsätze in einem Prüfungsstandard, dem IDW PS 201. Nach kontroverser Diskussion hat das IDW nun eine überarbeitete Fassung dieses Standards vorgelegt. Was lässt sich daraus für das Verhältnis von höchstrichterlicher Rechtsprechung und IDW-Auffassungen lesen? Weiterlesen

Auslagerung von Teilen des Bestätigungsvermerkes – Drohender Qualitätsverlust?

Den Bestätigungsvermerk auslagern? Dieser wurde doch gerade erst um die sog. Key Audit Matters, die besonders wichtigen Prüfungsinhalte, ausgeweitet. Auf den ersten Blick erscheint die Auslagerung für mich eher befremdlich.

Beim genaueren Hinsehen wird deutlich: Lediglich ein Teil der Ausführungen zur Verantwortung des Abschlussprüfers dürfen ausgelagert werden. Der IDW verlangt jedoch dazu entsprechende Angaben. Dabei muss auch auf die entsprechende URL, d.h. die genaue Webadresse des IDW verwiesen werden.

Fragen an das Institut der Wirtschaftsprüfer

Alles klar? Für mich als Nicht-Wirtschaftsprüferin keinesfalls. Dürfen die Tätigkeiten ausgelagert werden, auf die sich der Bestätigungsvermerk bezieht? Weiterlesen