Das Bundeskabinett hat am 11.12.2024 den Gesetzentwurf zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn beschlossen, mit dem die geltende Mietpreisbremse bis 2029 verlängert werden soll. Ob das Gesetz angesichts der am 16.12.2024 anstehenden Vertrauensfrage des Bundeskanzlers noch fristgerecht verabschiedet wird, scheint fraglich.
SPD erhöht Druck für Verlängerung der Mietpreisbremse
Mit dem jetzt vom Minderheitskabinett unter Führung des SPD beschlossenen Gesetzentwurf soll den Landesregierungen ermöglicht werden, Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt auch über den 31.12.2025 hinaus durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Das bedeutet, dass in den so festgelegten Gebieten die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete regelmäßig höchstens um 10 Prozent übersteigen darf. Zudem soll die Mietpreisbremse auch auf Wohnungen angewendet werden, die nach dem 1.10.2014 und bis zum 1.10.2019 erstmals genutzt und vermietet wurden. Neu ist, dass die Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 gelten soll, also ein Jahr länger als noch im ursprünglichen Gesetzentwurf des früheren Bundesjustizministers Buschmann vorgesehen.
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