Umsatzsteuer auf Gas steigt wieder

Ende März 2024 endet die zeitlich befristete Senkung der Umsatzsteuer auf Gas und Strom, ab 1.4.2024 klettert die Umsatzsteuer wieder auf 19 Prozent. Das bedeutet höhere Kosten für Verbraucher.

Hintergrund

Steigende Energiepreise als Folge des Krieges in der Ukraine waren für viele Bürger zu einer großen finanziellen Belastung geworden. Deshalb senkte die Bundesregierung vorübergehend den Umsatzsteuersatz auf die Lieferung von Gas und Fernwärme. Um Haushalte während der Energiekrise finanziell zu entlasten, führte die Bundesregierung als Teil des sog. Dritten Entlastungspakets das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ ein. Dadurch wurde der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen rückwirkend ab dem 1.10.2022 von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Ende März läuft die Maßnahme des dritten Entlastungspakets aus und die Umsatzsteuer steigt also wieder auf 19 Prozent. Weiterlesen

Rolle rückwärts – Energiepreisbremsen werden doch nicht verlängert

Erst am 16.11.2023 hat der Bundestag der Preisbremsenverlängerungsverordnung (PBVV) der Bundesregierung zugestimmt, mit der die Energiepreisbremsen bis 31.3.2024 verlängert werden sollten. Aber noch vor deren Verkündung hat jetzt der Bundesfinanzminister mitgeteilt, dass aus der Verlängerung nichts wird. Was bedeutet das?

Hintergrund

Mit dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – EWPBG (BGBl 2022 I S. 2560) und dem Strompreisbremsegesetz – StromPBG (BGBl 2022 I S. 2512) hat der Bund ab Januar 2023 (weitere) Entlastungen bei Erdgas, Fernwärme und Strom auf den Weg gebracht (Jahn, NWB 2022, 3736). Gas-/Wärme- bzw. Strompreisbremse gelten im Zeitraum vom 1.3.2023 bis 31.12.2023. Am 16.11.2023 hat der Bundestag der Verordnung der Bundesregierung zur Verlängerung der Energiepreisbremsen Preisbremsenverlängerungsverordnung  (BT-Drs. 20/9062, BT-Drs.20/9243 Nr. 2.3) mit Änderungen zugestimmt.

Danach werden die zum Jahresende auslaufenden Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme um vier Monate bis 31.3.2024 verlängert, und nicht wie zunächst vorgesehen bis 30.4.2024 (Jahn, NWB 2023 S. 3123); ferner wird die Differenzpreisanpassungsverordnung (DABV v. 17.3.2023, BGBl 2023 I Nr.81) bis 31.3.2024 verlängert.

Aus der Verlängerung der Energiepreisbremsen wird nun nichts: Am 24.11.2023 hat Bundesfinanzminister Lindner mitgeteilt, dass die Preisbremsen nicht verlängert werden, die Förderung also am 31.12.2023 ausläuft.

Warum wird jetzt doch auf die Verlängerung der Energiepreisbremsen verzichtet? Weiterlesen