Nettohonorar von der Rechtschutzversicherung löst Umsatzsteuer aus

NettohonorarNach Auffassung des FG Berlin-Brandenburg ist es nicht ernstlich zweifelhaft, dass aus einer Zahlung von Nettohonorar durch die Rechtschutzversicherung für einen vorsteuerabzugsberechtigten Mandanten Umsatzsteuer herauszurechnen und vom Rechtsanwalt abzuführen ist. Weiterlesen