EU beschließt „Recht auf Reparatur“

Am 23.4.2024 hat das EU-Parlament die EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren beschlossen. Was bedeutet das?

Hintergrund

Ressourcen sind endlich. Deshalb müssen Produkte langlebiger werden, indem sie auch reparabel sind. Bereits seit März 2021 müssen deshalb nach der EU-Ökodesign-RL Hersteller von Kühlschränken, Spülmaschinen, Waschmaschinen, Fernsehern und anderen elektrischen Großgeräten Ersatzteile teilweise bis zu 10 Jahre bereithalten. Diese Pflicht gilt gegenüber fachlich kompetenten Reparateuren und für bestimmte Ersatzteile auch gegenüber Verbrauchern. Diese sollen ihr defektes Gerät selbst reparieren können.

Daher müssen die Hersteller auch Reparaturinformationen mitliefern. Und sie müssen die Produkte so gestalten, dass sie mit herkömmlichen Werkzeugen zerstörungsfrei auseinandergebaut werden können. Für andere Gebrauchsgegenstände wie Smartphones, Mobiltelefone und auch Tablets gibt es eine solche Regelung aber bislang noch nicht. Hierbei geht es vor allem um die Lebensdauer der Geräte und ihrer Akkus, Reparierbarkeit, Verfügbarkeit von Ersatzteilen. Deswegen hat die EU-Kommission bereits 2022 zahlreiche Initiativen ergriffen, insbesondere die Warenkauf-Richtlinie mit der Right to Repair Initiative anzupassen und darin das „Recht auf Reparatur“ stärker zu verankern. Denn eine Ausweitung der Gewährleistungsfrist bedeutet für Verbraucher ein stärkeres Recht auf Reparatur bei einem Mangel der Kaufsache.

Recht auf Reparatur: Was ist das?

Hier setzt jetzt in der EU-Richtlinie das „Recht auf Reparatur“ für Verbraucher an. Weiterlesen