Die Zweitwohnungssteuer dient den Gemeinden offiziell als Lenkungsfunktion, um sogenannte Rolladensiedlungen zu vermeiden. Tatsächlich ist sie für viele Kommunen aber – auch – eine schöne Einnahmequelle, denn gerade in touristisch attraktiven Gebieten kann sie eine enorme Höhe einnehmen.
Manch Wohnungsinhaber wird von der Zweitwohnungssteuer durchaus überrascht, etwa dann, wenn er die Wohnung gar nicht genutzt hat. Doch ohne Weiteres kann er der Steuer nicht entrinnen. Dies zeigt eindrucksvoll ein Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 1.4.2022 (2 S 3636/21). Weiterlesen