Tankrabatt 2026 reloaded: Was geplant ist und wem der neuerliche Rabatt was bringt

Am 18.9.2026 haben sich Bund und Länder auf einen abermaligen befristeten Tankrabatt an Zapfsäulen verständigt, der bereits zum 1.10.2026 greifen soll. Was ist geplant und wie ist das zu bewerten?

Hintergrund

Die Energiesteuersätze auf Kraftstoffe wurden im Jahr 2026 zur Dämpfung des Preisschocks an Tanksäulen durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes (vorübergehend für die Zeit vom 1.5.2026 bis 30.6.2026 gesenkt. Die Steuersenkung betrug jeweils 14,04 Cent pro Liter für Benzin und Diesel, die Brutto-Entlastung sollte bis zu ca. 17 Cent pro Liter inklusive Umsatzsteuer betragen. Dadurch sollte die Entlastung von Verbrauchern und Wirtschaft rund 1,6 Mrd. Euro betragen – ich habe dazu im Blog berichtet. Insbesondere durch den Kriegskonflikt zwischen den USA und Iran mit den Öltransportbeschränkungen im Mittleren Osten sind die Kraftstoffpreise aber zwischenzeitlich weiter auf ein neues Rekordniveau angestiegen – zu Lasten der Wirtschaft und vor allem der Verbraucher, die auf die Nutzung des Kraftfahrzeugs angewiesen sind.

Bund und Länder bringen Tankrabatt 2.0 auf den Weg

Bund und Länder haben sich nun am 18.9.2026 darauf verständigt, die Energiesteuer auf Benzin und Diesel erneut im Zeitraum vom 1.10. bis 31.12.2026 zu senken – so soll Tanken wieder günstiger werden; jetzt müssen Bundestag und Bundesrat noch zustimmen, damit das erforderliche Gesetz kurzfristig in Kraft treten kann. Zudem soll ab 2027 ein Preisdeckel für Kraftstoffe an Tankstellen beschlossen werden, dafür sind aber gesonderte gesetzgeberische Maßnahmen nötig.

Der Bund will die Energiesteuer auf Benzin und Diesel bis Ende 2026 um 14 Cent pro Liter senken. Inklusive Umsatzsteuer summiert sich die Steuerentlastung für Kraftstoffe so auf ca. 17 Cent pro Liter. Insgesamt sollen Bürger und die Wirtschaft um rund 2,5 Mrd. Euro entlastet werden, also deutlich mehr als im Mai und Juni 2026. Bund und Länder tragen die geplanten Entlastungen gemeinsam. Die Länder leisten einen Beitrag in einer Höhe von 1,25 Mrd. Euro über einen Umsatzsteuerfestbetrag.

Was ist von den Plänen zu halten?

Angesichts der Preisentwicklung an den Zapfsäulen steigt der politische Druck auf die Politik. Daher ist es keine Überraschung, dass die politische Einigung über einen abermaligen Rabatt an den Zapfsäulen gerade am Wochenende vor den Landtagswahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern erfolgt ist. Wie dem auch sei: Verbraucher werden sich über jede Form der Entlastung im Geldbeutel freuen, auch wenn sie zeitlich befristet ist, auch wenn sie aus Sicht der Wirtschaft, vor allem der Transportlogistik eher ein „Tropfen auf den heißen Stein“ ist.

Allerdings hat der Tankrabatt auch gravierende Nachteile: Er verursacht in den Haushalten von Bund und Ländern hohe Kosten in Höhe von 2,5 Mrd. Euro, für die am Ende der Steuerzahler aufkommen muss. Auch sozialpolitisch ist der Tankrabatt wenig zielgenau, weil er einschränkungslos auch Gutverdienern zugutekommt: Haushalte mit hohem Einkommen verbrauchen durchschnittlich mehr Kraftstoff und profitieren damit absolut betrachtet stärker – obwohl sie auf die Entlastung nicht angewiesen sind. Und schließlich ist die große Frage, ob der Tankrabatt – wie von der Bundesregierung bislang unbelegt – auch wirklich in vollem Umfang beim Verbraucher ankommt und nicht zu einem großen Teil auf den Konten der Mineralölkonzerne landet.

Ob der Tankrabatt auch wirklich schon zum 1.10. wirken kann, hängt zudem im Gesetzgebungsverfahren von einer einvernehmlichen Verkürzung der üblicherweise einzuhaltenden Fristen ab – dazu ist die Regierung auch auf die Zustimmung der Opposition angewiesen.

Gibt es Alternativen?

Ob die politisch wiederholt angemahnte „Übergewinnsteuer“ auf überhöhte Gewinne der Mineralölkonzerne wirklich helfen könnte, erscheint zweifelhaft: Denn einerseits führen höhere Steuern auf Gewinne der Mineralölkonzerne nicht automatisch zu Entlastungen an den Zapfsäulen. Und andererseits würde eine auf Deutschland beschränkte, also nicht im EU-Konsens eingeführte Übergewinnsteuer eher zu Wettbewerbsnachteilen für die deutsche Mineralölwirtschaft führen – auch das wird niemand wollen.

Direktzahlungen an Verbraucher in Abhängigkeit vom Einkommen würden zwar die Kaufkraft stützen, ohne in die Preispolitik der Mineralölwirtschaft einzugreifen. Allerdings stößt dieser gutgemeinte Vorschlag an anderer Stelle auf ein Hindernis: Denn das BMF verfügt – trotz Digitalisierung – längst nicht über alle IBAN-Kontonummern der Steuerzahler, die für Direktzahlungen aber erforderlich wären.

Damit bleibt unterm Strich nur die Hoffnung, dass die kriegerischen Konflikte als Kernursache bald beendet werden, sich die Ölmärkte wieder beruhigen und die Preise an den Zapfsäulen wieder auf ein erträgliches Maß sinken… – wir bleiben dran!

Weitere Informationen:

Ein Beitrag von:

  • Prof. Dr. jur. Ralf Jahn
    • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
    • ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
    • ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg

     

    Warum blogge ich hier?

    Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.

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