Überbrückungshilfe III kann ab sofort beantragt werden!

Endlich: Am Nachmittag des 10.2.2021 hat das BMWi nun endlich auf seinen Webseiten mitgeteilt, dass die Überbrückungshilfe III beantragt werden kann.

Hintergrund

Bereits im Dezember 2020 hat das BMWi auf seiner Webseite die Überbrückungshilfe III angekündigt, ein Zuschussprogramm, dass in der Corona-Pandemie die wirtschaftlichen Folgen für Unternehmen abfedern will, die infolge staatlicher Schließungsanordnungen von massiven Umsatzeinbrüchen betroffen sind. Im Anschluss an die Überbrückungshilfe II, deren Förderzeitraum am 31.12.2020 endete, betrifft die Überbrückungshilfe III nunmehr den Zeitraum vom 1.1.2021 bis 30.6.2021. Allerdings war bislang eine Antragstellung nicht möglich, weil die erforderliche Software vom Bund noch nicht programmiert war.

Antragstellung ab 10.2.2021 möglich

Seit 10.2.2021 ist nun die Antragstellung nun über Dritte, bei Soloselbständigen bis zu einem Förderbetrag von maximal 7.500 Euro auch direkt, auf dem Internet-Portal des BMWi möglich. Das Programm umfasst:

  • Fixkostenzuschüsse für Monate mit Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent zwischen November 2020 und Juni 2021
  • Auch größere Unternehmen bis 750 Millionen Euro Jahresumsatz sowie
  • Förderhöchstbetrag pro Monat: 1,5 Millionen Euro (bisher 50.000 Euro; Erhöhung auf 3 Millionen Euro für Verbundunternehmen in Vorbereitung), im Rahmen der Höchstgrenzen der EU-Beihilferegeln, die am 28.1.2021 von der EU-Kommission gebilligt wurden.
  • Das Programm beinhalt Sonderreglungen z.B. für den Einzelhandel und die Reisebranche.

Was jetzt zu tun ist

Der Programmstart war überfällig. Die Überbrückungshilfe III ist vor allem für solche Unternehmen wichtig, die – wie der Einzelhandel – erst seit 16.12.2020 von Schließungsmaßnahmen direkt, jedoch mittelbar schon vorher betroffen waren, und bislang keinen Anspruch auf Zahlungen hatten. Profitieren tun auch Soloselbständige, die pauschale Zahlungen bis 7.500 Euro beantragen können. Steuerberater werden jetzt noch mehr Arbeit bekommen: Denn bei weiterhin verlängertem Lockdown wird die finanzielle Not der Unternehmen immer größer. Deswegen sollten auch gleich Abschlagszahlungen beantragt werden, die bis 50 Prozent der beantragten Förderung betragen kann, maximal im Einzelfall 100.000 Euro im Monat. Ein guter Tag für die deutsche Wirtschaft, die jetzt darauf hoffen, dass jetzt endlich das dringend nötige Geld fließt.

Quellen

Überbrückungshilfe Unternehmen – Überbrückungshilfe III (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)


Zu diesem Thema ist in der NWB Datenbank (ab Kanzleipaket PRO) die Arbeitshilfe Corona-Überbrückungshilfe Phase 3 – Checkliste mit Berechnung erschienen. Als Abonnent steht sie Ihnen kostenfrei zur Verfügung.

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Ein Kommentar zu “Überbrückungshilfe III kann ab sofort beantragt werden!

  1. Ein noch besserer Tag wäre es gewesen, wenn es endlich Perspektiven für eine Öffnung geben würde. Unternehmer leben von dem Gewinn welches ihr Unternehmen erwirtschaftet. Da hilft eine Erstattung lediglich der Kosten nur wenig.

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