Umsetzung der Grundsteuer-Reform gewinnt an Fahrt

Seit Ende 2019 hat der Bundesgesetzgeber den Boden für eine verfassungskonforme Grundstücksbewertung als Grundlage der Grundsteuererhebung ab 1.1.2025 geschaffen.

Wie ist der Umsetzungsstand in den Ländern und wie geht’s weiter?

Mitte Mai 2021 haben sieben von sechszehn Bundesländern bereits ein eigenes Ländermodell der Grundsteuer umgesetzt oder planen dies. Acht Länder wollen das Bundesmodell umsetzen, einzig Rheinland-Pfalz ist noch unentschieden. Was im Einzelnen in den Ländern gilt oder beabsichtigt ist, erfahren Sie unter nachfolgendem Link: Grundsteuer | Übersicht der Länder-Modelle (FinMin) – NWB Datenbank (für Abonnenten kostenfrei).

Wie ist das zu bewerten?

Es scheint bis zur zwingenden Umsetzung neuer Grundsteuermodelle bis 1.1.2025 zwar noch ausreichend Zeit zu sein. Aber bei Lichte betrachtet ist der Zeitdruck tatsächlich größer als gedacht: Denn in den verbleibenden Zeit müssen Millionen von privaten und betrieblichen Grundstücken bundesweit noch neu bewertet werden, bevor die die neuen Besteuerungsregelungen 2025 in Kraft treten und angewendet werden können. Dies ist eine immense Herausforderung für die Finanzverwaltung. Denn in vielen Fällen wird die Anwendung neuer Bewertungsregeln zu einer anderen Steuerlast – und im Falle einer Mehrbelastung dann auch zu streitigen Auseinandersetzungen zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen führen.

Außerdem hat der Bund selbst inzwischen noch „einige Steine im Weg“ zur fristgerechten Umsetzung der Grundsteuerreform erkannt, etwa die Behandlung bestehender wirtschaftlicher Einheiten gem. § 34 Abs. 4 bis 6 BewG, die Berechnung des maßgeblichen Gebäudealters oder die Bestimmung erforderlicher Nettokaltmieten  im Ertragswertverfahren. Dazu hat er erst im April 2021 einen Gesetzentwurf zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer (BT-Drs. 19/28902) vorgelegt. Hiermit hat sich der Bundestag in erster Lesung am 6.5.2021 befasst, der Bundesrat hat aber am 7.5.2021 aber noch etliche Änderungswünsche formuliert (BR-Drs. 273/21 (B)) – auch dieses Gesetz ist also noch nicht „in trockenen Tüchern“.

Und schließlich ist in den Ländern noch nicht überall final entschieden, ob zur Mobilisierung von Bauland auch eine neue Grundsteuer C eingeführt werden soll. Das alles zeigt: In der Grundsteuerreform steckt noch viel Konfliktpotential – wir bleiben dran…

Quellen


Ein Kommentar zu “Umsetzung der Grundsteuer-Reform gewinnt an Fahrt

  1. Es bleibt zu hoffen, das von Seiten der Finanzverwaltung möglichst viele dort bereits vorliegende Daten (wie Grundstücksgröße und Bodenrichtwert) dem Eigentümer schon mit an die Hand gegeben werden.

    Gerade Besitzer von Grundstücken die vielleicht noch nie eine Einheitswerterklärung z.B. wegen Prüfung von Wertfortschreibungsgrenzen abgeben mussten, werden sich bei der Zusammenstellung der nötigen Daten sehr schwer tun. Die gesetzlich vorgeschriebene elektronische Abgabe der Steuererklärung dürfte eine weitere Hürde darstellen.

    Damit die Finanzverwaltung möglichst viele Erklärung wie gewünscht elektronisch bekommt, muss das Erklärungsverfahren so einfach wie nur möglich gestalltet werden.

    Hoffen wir, das dies auch so erkannt wird.

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