Update: Bundeskabinett beschließt Corona-Testpflicht für Unternehmen

Am 13.4.2021 hat das Bundeskabinett durch Ergänzung der CorArbSchV die Einführung einer zunächst bis 30.6.2021 befristeten Testverpflichtung der Unternehmen für ihre in Präsenz Beschäftigten beschlossen. Was ist davon zu halten?

Hintergrund

Im MPK-Beschluss vom 22.3.2021 (Ziff.7) heißt es, die Unternehmen sollen „ihren in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen“, „… mindestens einmal pro Woche und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche angeboten und auch bescheinigt werden.“ Weiter heißt es, dass die Wirtschaftsverbände Anfang April einen Umsetzungsbericht vorlegen, wieviel Unternehmen sich beteiligen. Die Wirtschaftsverbände haben geliefert, dennoch kommt jetzt eine rechtliche Verpflichtung der Unternehmen zur Testung in Betrieben.

Was ist der Kern der gesetzlichen Testverpflichtung?

Mit der vom Bundeskabinett beschlossenen Änderung der CorArbSchV des BMAS wird eine Verpflichtung der Arbeitgeber zum Angebot von Tests für alle Beschäftigten einmal die Woche eingeführt. Beschäftigtengruppen mit erhöhtem Infektionsrisiko sollen zweimal pro Woche ein Testangebot unterbreitet werden. Durch diese Tests soll zusätzliche Sicherheit gewährleistet und die Ausbreitung von Infektionen in Betrieben wirksam verhindert werden. Die Testverpflichtung soll bis 30.6.2021 gelten.

Bewertung

Warum jetzt eine Testverpflichtung statt Freiwilligkeit? Offenbar hat die Bundesregierung der Umfrageexpertise der großen deutschen Wirtschaftsverbände im Bericht vom 4.4.2021 misstraut und lieber auf Umfrageergebnisse der Arbeitnehmerseite vertraut; das ist nicht grade ein Vertrauensbeweis gegenüber 3,6 Mio. Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungsgewerbe in Deutschland.

Der jüngste Sachstandsbericht der Wirtschaftsverbände „Wirtschaft-Testen-gegen-Corona“ vom 4.4.2021 zeigt, dass 43 Prozent der Unternehmen von Lieferengpässen bei Tests berichten, rund 60 Prozent von ernsthaften Beschaffungsschwierigkeiten, die gerade bei kleinen Bestellmengen für Kleinbetriebe schnell zum Problem werden. Diese Beschaffungsprobleme muss zunächst der Staat beseitigen; er hat dafür zu sorgen, dass für Unternehmen Tests in erforderlicher Menge zu vertretbaren Preisen auch tatsächlich verfügbar sind: Mal sehen, ob das in der Praxis über bloße Lippenbekenntnisse hinaus gelingt.

Wer Adressat der ergänzten CoronaArbSchV ist, ergibt sich weder aus dem Wortlaut noch aus dem Begründungstext der Verordnung mit hinreichender Sicherheit. Der Bundesfinanzminister und Vizekanzler ist zwar in sozialen Medien der Ansicht, dass die Verpflichtung auch für den öffentlichen Dienst gilt, eine Klarstellung durch das BMAS in den zu erwartenden FAQ scheint jedoch ratsam.

Wenigstens hat der Verordnungsgeber auf die Bescheinigungspflicht für Unternehmen verzichtet, welchen Zweck hätte die auch haben sollen? Allerdings müssen die Unternehmen ihre Test-Beschaffungsnachweise oder Vereinbarungen mit Dritten über die Testung von Beschäftigten vier Wochen aufbewahren – Bürokratie lässt grüßen.

Schließlich: Die Kosten für die Wirtschaft veranschlagt der Verordnungsgeber für die Geltungsdauer bis 30.6.2021 mit Sachkosten von 1,43 Mrd. Euro, hinzu kommen weitere 1,01 Mrd. Euro an Sachkosten für Masken. Hinzu kommen die Kosten für den Aufbau entsprechender Prozessstrukturen im Unternehmen einschließlich der Dokumentation des Testangebots. Und unbeziffert bleiben die Arbeitgeber-Kosten, wenn die kostenlose Testung während der Arbeitszeit erfolgt; ob dies außerhalb der Arbeitszeit erfolgen kann, überlässt der Verordnungsgeber großzügig „betrieblicher Vereinbarung“. An alldem ist absurd, dass die MPK-Konferenz bereits  seit 8.3.2021 einen kostenlosen „Bürgertest“ pro Woche versprochen hat, für den der Bund die Kosten übernimmt (Ziff.5 MPK-Beschluss vom 22.3.2021) – für Beschäftigte in Unternehmen hat das jetzt offenbar keine Geltung mehr, jetzt muss ein Sonderopfer der Wirtschaft her.

Mein Fazit bleibt: Je länger die Pandemie andauert, je zäher sich der Beschaffungs- und Verimpfungsprozess gestaltet, desto aberwitziger und panischer reagiert die Politik. Die gesetzliche Test-Verpflichtung der Unternehmen ist der falsche Weg – nicht erforderlich, zu bürokratisch, zu teuer. Wenigstens hat der Verordnungsgeber „vergessen“, die Nichtbeachtung der Testverpflichtung zu pönalisieren und mit Bußgeldandrohung zu versehen ….

Quellen

 

 

 

 

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