Update: Bundeskabinett beschließt Wachstumschancengesetz – aber es droht parlamentarischer Ärger

Am 30.8.2023 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für ein Wachstumschancengesetz beschlossen. Aber im parlamentarischen Verfahren ist schon jetzt viel Konfliktstoff erkennbar.

Hintergrund

Am 14.7.2023 ist der Referentenentwurf für ein Wachstumschancengesetz bekannt geworden. Mit dem Entwurf, der ein Entlastungsvolumen von 6,5 Mrd. Euro vorsah, sollen die Rahmenbedingungen von Unternehmen für mehr Wachstum, Investitionen und Innovationen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands verbessert werden: Durch Einführung einer Investitionsprämie zur Förderung des Klimaschutzes, die Stärkung der steuerlichen Forschungsförderung und rund 50 steuerliche Entlastungsmaßnahmen.

Doch nachfolgend wurde der Entwurf koalitionsintern von der Familienministerin blockiert, um ihr Reformhaben der Kindergrundsicherung politisch durchzusetzen. Am 30.8.2023 hat das Bundeskabinett nach der internen Einigung nun doch den Gesetzentwurf für das Wachstumschancengesetz verabschiedet, der jetzt in Bundestag und Bundesrat beraten werden muss.

Erste Eckpunkte des Gesetzentwurfs

Neben Maßnahmen zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit – insbesondere durch eine Prämie für klimafreundliche Investitionen und Forschungsförderung enthält der Gesetzentwurf ein Bündel von Modernisierungs- und Vereinfachungsregeln, vor allem im Steuerrecht, schließlich auch Maßnahmen zur Verbesserung der Steuerfairness, etwa bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen. Neu hinzugekommen gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf sind verbesserte Abschreibungsregeln für Wohngebäude, um den Wohnungsneubau anzukurbeln. Das Entlastungsvolumen für die Wirtschaft soll nun bis 2028 rund 7 Mrd. Euro/Jahr betragen, noch etwas mehr also als noch im ursprünglichen Referentenentwurf vorgesehen.

Ärger im Bundesrat absehbar

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat scheint allerdings steinig zu sein: Da das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf, sind Änderungen wahrscheinlich. Denn schon jetzt haben die Länder Widerstand und die Verweigerung der Zustimmung angekündigt, da der Bund bislang nur ein Drittel der Gesetzesfinanzierung tragen will, der Rest also von Ländern und Kommunen finanziert werden soll. Der Deutsche Städtetag hat deshalb bereits kritisiert, dass das Gesetz in seiner derzeit geplanten Fassung allein bei der Gewerbesteuer bundesweit zu rund 7 Mrd. Euro Steuerausfällen führen würde.

Auch die Verbände bewerten den Entwurf als „Schritt in die richtige Richtung“, jedoch längst nicht als „großen Wurf“, der Deutschland spürbar vorwärts bringt. Die alte Weisheit, dass kein Gesetz Bundestag und Bundesrat so verlässt wie es hineingekommen ist, dürfte sich also auch beim Wachstumschancengesetz bewahrheiten.

Warten wir also ab: Frühestens in der zweiten Sitzungswoche des Bundestages im September 2023 wird der Gesetzentwurf im Parlament das erste Mal behandelt.

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