Update: Corona-Testpflicht für Unternehmen? Nein Danke!

Bislang hat die Wirtschaft eine Selbstverpflichtung erklärt, ihren in Präsenz Beschäftigten ein kostenloses Corona-Testangebot zu machen; die Bundesregierung will das Anfang April überprüfen und bewerten. Aus SPD-Kreisen wird aber bereits jetzt der Ruf nach einer gesetzlichen Pflicht für Unternehmen zur Durchführung von Corona-Tests laut.

Macht das wirklich Sinn?

Hintergrund

Bereits im MPK-Beschluss vom 3.3.2021 (Ziff.2) hat die MPK von den Unternehmen gefordert, „als gesamtgesellschaftlichen Beitrag ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest zu machen. Soweit möglich soll eine Bescheinigung über das Testergebnis erfolgen.“ Im MPK-Beschluss vom 22.3.2021 (Ziff.7) heißt es dann, die Unternehmen sollen „ihren in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen“, „… mindestens einmal pro Woche und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche angeboten und auch bescheinigt werden.“ Weiter heißt es, dass die Wirtschaftsverbände Anfang April einen Umsetzungsbericht vorlegen, wieviel Unternehmen sich beteiligen.

Gesetzliche Verpflichtung der Unternehmen angedroht

Eine bundesweite gesetzliche Testpflicht besteht bislang nicht. Im MPK-Beschluss vom 22.3.2021 (Ziff.7) droht die Bundesregierung jedoch bereits mit Zwang, mit der Keule der CoronaArbSchV, die gerade erst bis 30.4.2021 verlängert wurde und im Kern die Verpflichtung zu Homeoffice-Angeboten regelt (ArbSchV – BAnz AT 12.03.2021 V 1). Im MPK-Beschluss wird nach einem Monitoring die Bewertung von Testangeboten angekündigt, „ob regulatorischer Handlungsbedarf in der ArbSchV besteht.“

Eine gesetzliche Testpflicht ist Unsinn!

Es ist schon erstaunlich: Obwohl seit der politischen Forderung einer „Selbstverpflichtung der Unternehmen für Testangebote“ seit der MPK vom 3.3.2021 mehr als ein Monat vergangen ist, gibt es weder auf Bundesebene noch auf Ebene der für den Vollzug des IfSG zuständigen Länder eine Konkretisierung,  welche Tests (Selbsttest, Schnelltest oder PCR-Test ?) anzubieten sind, ob der Verweis auf ein staatliches Testzentrum genügt, wie die Testbescheinigung auszusehen hat, welchen Zweck sie hat und für wen sie bestimmt ist, und auch nicht, wer die Kosten der Unternehmens-Tests zu tragen hat.

Rückfragen bei den zuständigen Länderbehörden bleiben – jedenfalls in Bayern – unbeantwortet. Bei den Unternehmen bleibt ratloses Achselzucken. Dennoch bieten Unternehmen schon bislang freiwillig im Eigeninteresse und zum Schutz ihrer Belegschaften Selbsttests an, die sie beschaffen und verteilen; ungeklärt bleibt aber auch hierbei die Dokumentation der Testergebnisse oder die Frage, ob und unter welchen Bedingungen die Selbsttests unter Aufsicht zu erfolgen haben.

Nach einer DIHK-Umfrage, an der sich bundesweit rund 8000 Unternehmen beteiligt haben, haben bereits rund 50 Prozent der Unternehmen im Betrieb Tests angeboten oder planen dies in Kürze. Testkapazitäten sind aber noch immer knapp und stehen erst seit kurzem für Unternehmen in breiterem Umfang zur Verfügung. Der jüngste Sachstandsbericht der Wirtschaftsverbände „Wirtschaft-testet-gegen-Corona“ vom 4.4.2021 zeigt, dass 43 Prozent der Unternehmen von Lieferengpässen bei Tests berichten, rund 60 Prozent von ernsthaften Beschaffungsschwierigkeiten, die gerade bei kleinen Bestellmengen für Kleinbetriebe schnell zum Problem werden. Und schließlich: Die betriebliche Praxis zeigt auch, dass viele Arbeitnehmer/-innen Testangebote der Arbeitgeber ablehnen. Eine gesetzliche Testpflicht für Arbeitnehmer/-innen gibt es bislang ebenso wenig wie eine Impfpflicht, der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer nicht zum Test zwingen.

Vor diesem Hintergrund macht eine zwangsweise Regelung von Corona-Tests in Unternehmen in der Corona-ArbSchV wenig Sinn. Der Verordnungsgeber müsste dann nämlich wegen des für Rechtsnormen geltenden Bestimmtheitsgrundsatzes im Detail regeln, welche genauen Anforderungen er an Tests in Unternehmen stellt. Weitere Auslegungsstreitigkeiten und der Gang vor die Gerichte wären vorprogrammiert.

Zudem wäre es absurd, wenn der Staat bei der Beschaffung von Tests und Dokumentation von Testergebnissen die alleinige Verantwortung den Unternehmen zuschieben wollte.

Fazit: Finger weg von einer Zwangslösung!

Quellen

Ein Kommentar zu “Update: Corona-Testpflicht für Unternehmen? Nein Danke!

  1. Sie vermissen „eine Konkretisierung, welche Tests (Selbsttest, Schnelltest oder PCR-Test ?) anzubieten sind“, und erklären einen Absatz weiter, eine „Regelung von Corona-Tests in Unternehmen“ sei nicht sinnvoll? Das ist widersprüchlich.

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