Update: Energiepreispauschale an 75 Prozent berechtigter Studenten und Fachschüler ausgezahlt

Bis Anfang August 2023 haben rund 75,4 Prozent aller Antragsberechtigten (3.554.504) die steuerfreie Energiepreispauschale von 200 Euro ausgezahlt bekommen. Das ist eine Erfolgsstory!

Hintergrund

Seit dem 1.1.2023 haben rund 3,55 Millionen junge Menschen in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Auszahlung einer einmaligen Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro, die nicht versteuert werden muss. Grundlage ist das von der Bundesregierung im September 2022 auf den Weg gebrachte, im Dezember vom Bundestag beschlossene EPPSG. Auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wurde der Auszahlungszeitpunkt wie folgt terminiert: „Die Auszahlung soll zu Beginn dieses Jahres beginnen, also noch in diesem Winter.“ In der Folge hat sich aber das Verfahren verzögert, weil die digitale Antragsplattform erst verspätet zur Verfügung stand. Deswegen kam die Auszahlung anfangs nur schleppend voran.

Bundesregierung beantwortet Kleine Anfrage

Nach Angaben der Bundesregierung haben rund 2,68 Millionen Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler den einmaligen 200-Euro-Zuschuss erhalten, der bei steigenden Lebenshaltungskosten unterstützen soll. Das seien knapp 75 Prozent der Berechtigten, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (BT-Drs. 20/7971) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drs. 20/7793). Wie die Bundesregierung weiter mitgeteilt hat, wurde mittels einer einmonatigen Informationskampagne mit Kosten von rund 89.000 Euro versucht, Berechtigte erneut auf die Möglichkeit der Antragstellung hinzuweisen.

Die steuerfreie Einmalzahlung kann man als Erfolgsstory bezeichnen: Am 15.3.2023 wurden 264 819 Anträge erfolgreich eingereicht, am 16.3.2023 waren es schon 321 841. Nach sechs Tagen war ein gutes Drittel der Anträge von rund 3,55 Mio. Antragsberechtigten digital eingereicht und bewilligt. Drei Wochen nach dem Start des bundesweiten Verfahrens hatten über 50 Prozent der Anspruchsberechtigten das Geld auf dem Konto.

Inzwischen geht es nach Mitteilung der Bundesregierung noch schneller: Die Bewilligung dauert aktuell durchschnittlich zwei Minuten, die Antragstellenden erhalten in der Regel ihre Einmalzahlung innerhalb weniger Tage auf ihr Konto. Damit wurde erstmals erfolgreich ein Instrument geschaffen, das eine unbürokratische und schnelle Direktzahlung an einen heterogenen Berechtigtenkreis ermöglicht.

Anträge noch bis 30.9.2023 möglich

Nochmals der Hinweis: Es kommt nur darauf an, dass ein(e) Berechtigte(r) am 1.12.2022 an einer deutschen Hochschule oder Fachschule eingeschrieben war. Das bedeutet: Wer danach seine Ausbildung/Studium abgeschlossen hat, bleibt trotzdem antragsberechtigt. Das sollte genug Motivation sein, um jetzt noch bis spätestens 30.9.2023 einen Antrag zu stellen, denn auf die Einmalzahlung besteht ein Rechtsanspruch.

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