Update: Hat das Wachstumschancengesetz im Bundesrat Aussicht auf Zustimmung?

Am 22.3.2024 befasst sich der Bundesrat final mit dem geänderten Wachstumschancengesetz. Nach dem Verlauf der Konferenz der Ministerpräsidenten(-innen) vom 6.3.2024 ist eine Zustimmung im Bundesrat derzeit eher unwahrscheinlich.

Hintergrund

Das im November 2023 vom Bundestag beschlossene Wachstumschancengesetz (sieht Steuerentlastungen, Bürokratieabbau und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren vor. Der Bundesrat hatte das Gesetz aber angehalten und den Vermittlungsausschuss (Art. 77 GG) angerufen, weil das Gesetz erhebliche Steuerausfälle für Länder und Kommunen zur Folge hätte. Der Vermittlungsausschuss hatte am 21.2.2024 einen „Kompromiss“ vorgeschlagen (BT-Drs. 20/10410), dem der Bundestag gegen den Widerstand der Opposition am 23.2.2024 gefolgt ist. Allerdings muss der Bundesrat am 22.3.2024 noch zustimmen. Die Unionsländer wollen die Zustimmung davon abhängig machen, dass die Bundesregierung die beschlossenen Kürzungen bei der Agrardieselrückvergütung für die Landwirtschaft wieder zurücknimmt.

MPK-Beschluss vom 6.3.2024

Am 6.3.2024 hat sich die MPK insbesondere mit der Situation der Landwirtschaft befasst und mit der Frage der Rücknahme der beschlossenen Kürzungen der Agrardieselrückvergütung, die bei der Beratung des Wachstumschancengesetzes im Vermittlungsausschuss am 21.2.2024 zur Ablehnung des „Kompromisses“ durch die unionsgeführten Länder geführt hat.

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder halten „einen Verzicht auf weitere Belastungen der Landwirtschaft für erforderlich.“ Sie fordern ferner die Bundesregierung auf, die Landwirtschaft schnellstmöglich „effektiv und substantiell zu entlasten.“

Die Konferenz der Regierungschefin und -chefs der ostdeutschen Länder hat am 29.2.2024 von der Bundesregierung die Rücknahme der aktuell vorgesehenen Kürzungen bei der Agrardiesel-Steuerrückerstattung gefordert. Hierauf verweisen in der MPK vom 6.3.2024 die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in ihrer Protokollerklärung. In die gleiche Richtung weisen die Protokollerklärungen der Länder Schleswig-Holstein und Bayern.

In der Protokollerklärung des Freistaates Bayern heißt es: „Das Auslaufen der Agrardieselrückvergütung ist mangels geeigneter Alternativen zum Verbrennungsmotor im Bereich der Land- und  Forstwirtschaft sowie der damit verbundenen wirtschaftlichen Belastung der  landwirtschaftlichen Betriebe in keiner Weise akzeptabel.“

Wie ist das zu bewerten?

Bis zur Bundesratssitzung am 22.3.2024 bleibt nicht mehr viel Zeit für die Verhandlung eines echten Kompromisses, der zur Zustimmung der Bundesratsmehrheit führt. Wenn noch in der MPK am 6.3.2024 – also nach dem Bundestagsbeschluss zum Wachstumschancengesetz vom 23.2.2024 – acht von sechzehn Länder an ihren Bedenken und dem Junktim zwischen Rücknahme der Argrardieselrückvergütungskürzung und der Zustimmung zum Wachstumschancengesetz festhalten, ist derzeit nicht erkennbar, woraus am 22.3.2023 ein Gesinnungswandel der unionsgeführten Länder im Bundesrat resultieren sollte. Für die Wirtschaft wäre das ein schlechtes Zeichen in Zeiten einer anhaltenden Wachstumsschwäche. Denn bei einem Scheitern des Gesetzes bliebe ein wichtiger gesetzgeberischer Impuls für eine Belebung aus, auch wenn er nur ein erster Schritt sein kann.

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