Update: KfW-Schnellkredit kann ab sofort beantragt werden!

Die KfW-Schnellkredite zur Schließung der Mittelstandsförderlücke in der Corona-Unterstützung können seit dem 15.4.2020 bei der jeweiligen Hausbank beantragt werden. Eine gute Nachricht!

Hintergrund

Ich hatte berichtet: Am 6.4.2020 haben BMWi und BMF auf dem Pressewege den KfW-Schnellkredit angekündigt. Die Notifizierung des Programms durch die EU-Kommission erfolgte am 11.4.2020. In den letzten Tagen haben KfW, Bundesministerien und Wirtschaftsverbände fieberhaft an letzten Details gefeilt, damit der KfW-Schnellkredit jetzt von mittelständischen Unternehmen schnell in Anspruch genommen werden kann.

Der KfW-Schnellkredit ergänzt die Corona-Sofortzuschüsse auf Bundes- und Länderebene, Kreditprogramme über die Bürgschaftsbanken, die Eigenkapitalhilfen im Mittelstand über Mittelständische Beteiligungsgesellschaften und die Warenkreditversicherung. Das Gesamtpaket ist wichtig für die Wirtschaft, um den durch die Corona-Pandemie ausgelösten Wirtschaftseinbruch aufzufangen und die Unternehmen von einer kritischen finanziellen Schieflage zu bewahren.

Wesentlicher Inhalt des „KfW-Schnellkredits 2020“ und Eckdaten des Kreditprogramms sind:

  • Antragsberechtigt:
    Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern.
  • Haftung:
    100 prozentige Haftungsfreistellung der Hausbank durch die KfW/Bund und keine Sicherheiten.
  • Bonität:
    Keine umfängliche Bonitätsprüfung (stattdessen Schufa-Auskunft o. ä.).
  • Corona-bedingte Kreditbedürftigkeit:
    Selbsterklärung des Kreditnehmers, dass es sich um kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ (u. ä.) handelt. Das bedeutet, dass Unternehmen darf nicht schon am 31.12.2019 – vor Corona – in Schieflage gewesen sein.
  • Kredithöhe:
    Ddrei Monatsumsätze des Jahres 2019, maximal aber pro Betrieb 500.000 Euro (bei 11 bis 49 Mitarbeitern) und 800.000 Euro (ab 50 Mitarbeitern).
  • Kreditlaufzeit:
    Laufzeit zehn Jahre (gegebenenfalls bis zu 2 Jahre tilgungsfrei).
  • Kreditverzinsung:
    Zinssatz bei drei Prozent p.a. Ein Zinssatz in dieser Höhe scheint derzeit hoch; aber:   bei unbesicherten Krediten sind Zinssätze von acht Prozent und mehr durchaus üblich. Außerdem verzichtet der Bund bei Ablösung des Kredits auf die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Das spart Geld, wenn der Kreditnehmer den Kredit vorzeitig zurückzahlen kann.
  • Aktivität am Markt:
    Der Betrieb muss seit mindestens 1.1.2019 am Markt aktiv gewesen sein.
  • Gewinn:
    Das Unternehmen muss zuvor einen Gewinn verzeichnet haben (Durchschnitt der letzten 3 Jahre). Die Hausbank muss diese Voraussetzung sowie den Umsatz und die Anzahl der Beschäftigten vor der Darlehensauszahlung prüfen.

Wie geht’s jetzt weiter?

Auch wenn es sich um haftungsfreigestellte Kredite handelt, entlässt der allerdings auch in diesem Programm die Banken nicht von ihrer Sorgfalts- und Prüfpflicht; hoffentlich verzögert das nicht – wie bisher – die Kreditbearbeitung und  Auszahlung. Das bedeutet: Die Kreditgewährung setzt also eine Kreditentscheidung der Bank voraus, es besteht unverändert kein Kontrahierungszwang der Hausbank.  Die digitale Bereitstellung des Programms kann aller Voraussicht nach erst 28.4.2020 erfolgen. In der Zwischenzeit gehen die Banken in Vorleistung.

Dennoch: Mittelständler in Finanzierungsnot sollten umgehend das Kreditgespräch mit ihrer Hausbank suchen, um an den KfW-Schnellkredit zu kommen.

Weitere Informationen:
KfW-Schnellkredit 2020 Q+A für Verbände, Kammern und Berater (KfW/pdf)


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