Was kommt nach dem steuerlichen Investitionssofortprogramm?

Mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm hat die neue Koalition unter Kanzler Merz und Finanzminister Klingbeil steuerpolitisch einen Blitzstart hingelegt. Gut zwei Monate nach Amtsantritt sind die beiden zentralen steuerlichen Inhalte des Koalitionsvertrags – die befristete Wiedereinführung der degressiven AfA zum 01.07.2025 und die stufenweise Senkung der Körperschaftsteuer auf 10 % in den Jahren 2028 bis 2032 – im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Hinzu kommen eine nochmals deutlich verbesserte Forschungszulage, ein gesenkter Thesaurierungssteuersatz bei § 34a EStG und steuerliche Anreize für die E-Mobilität. Das ist fraglos ein stattliches Gesamtpaket – doch wie geht es jetzt weiter?

Sind Verbesserungen für Unternehmen vorgesehen?

Für Unternehmen hält der Koalitionsvertrag über das steuerliche Investitionssofortprogramm hinaus kaum noch wesentliche Ankündigungen bereit. Immerhin das Optionsmodell (§ 1a KStG) soll noch „wesentlich verbessert“ werden. Ggf. wird auch an der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) noch etwas gefeilt – vielleicht aber auch nicht, denn bislang hat die Koalition nicht verlautbaren lassen, ob sie den Auftrag des Koalitionsvertrags durch die Senkung des Thesaurierungssatzes im Investitionssofortprogramm als erledigt betrachtet.

Dabei gäbe es viel zu tun: Eine echte Strukturreform der Unternehmensbesteuerung setzt eine Abschaffung der Gewerbesteuer voraus. Natürlich sollen die Kommunen nicht leer ausgehen und sollten in irgendeiner Form Zugriff auf einen Anteil an der Körperschaft- und Einkommensteuer erhalten. Am Ende würde zählen, dass deutsche Unternehmen sich nicht bis zum jüngsten Tag mit einem komplizierten System herumschlagen müssen. Es ist klar, dass so eine Großreform nicht von heute auf morgen gelingen kann. Aber schon ein beherzter erster Schritt in diese Richtung wäre Gold wert, z.B. durch ein Ausschleichen der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung, ein Angleichen der Regelungen zum Verlustausgleich an Einkommen- und Körperschaftsteuer oder eine Erhöhung des Gewerbesteuerfreibetrags.

Bürokratieabbau und Streichung von Regulierungen

Außerdem fehlen bislang spürbare Schritte beim Bürokratieabbau. Gerade im Bereich der Missbrauchsvermeidungsregelungen wurde in den letzten Jahren so viel übereinandergestapelt, dass ein beherztes Streichen ganzer Regelungen einen Versuch wert wäre. Dazu bieten sich z.B. an: Eine deutliche Vereinfachung des Steueroasenabwehrgesetzes, Streichung der Lizenzschranke, Vereinfachung der Hinzurechnungsbesteuerung und Senkung der Niedrigsteuergrenze auf 10%, vollständige Streichung der Registerfallbesteuerung u.v.m. – die BMF-Expertenkommission hat im letzten Jahr zahlreiche Vorschläge dazu vorgelegt.

Offenkundiger Nachbesserungsbedarf

Und auch mit Blick auf das steuerliche Investitionssofortprogramm fallen zwei Nachbesserungsmöglichkeiten ins Auge. Erstens sollte die Senkung der Körperschaftsteuer schneller und in weniger Schritten erfolgen. Zweitens sollte die degressive AfA für einen längeren Zeitraum gewährt werden, damit die Investitionsplanung für größere Vorhaben überhaupt darauf reagieren kann. Beides könnte die Koalition 2026 gesetzgeberisch umsetzen und damit einen weiteren Impuls für die Wirtschaft auslösen.

Fazit

Das Sofortprogramm war ein sehr guter erster Schritt – aber die Koalition sollte sich darauf nicht ausruhen, sondern spürbar nachlegen. Bis zu einem wirklich attraktiven Steuerstandort Deutschland ist der Weg noch weit. Und nur eine Wirtschaft auf der Überholspur wird die hohen Schulden stemmen können, die die Regierung gerade anhäuft.

Ein Beitrag von:

  • Roland Nonnenmacher

    Head of Tax Policy Germany bei EY

    Warum blogge ich hier?
    Der NWB-Expertenblog ist die ideale Möglichkeit, sich zu aktuellen steuerpolitischen und -rechtlichen Themen zu Wort zu melden und Diskussionen anzustoßen.

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