Weiter keine Entwarnung bei Kassenbonpflicht – Bundestag drückt sich abermals vor Entscheidung

Seit Jahresbeginn gilt für Handwerk, Handel und Gastronomie die Kassenbonpflicht (§ 146a AO; § 6 Abs. 3 KassenSichV). Seitdem reißt die Protestwelle von Verbänden, Gewerbetreibenden und Verbrauchern nicht ab. Dennoch lässt sich der Gesetzgeber weiterhin Zeit, das Gesetz zu entschärfen und Erleichterungen bei der Kassenbonpflicht zu schaffen. Wie lange noch?

Hintergrund

Ich hatte berichtet: Die FDP-Fraktion hat in ihrem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung – Gesetz zur Verhinderung einer Bon-Pflicht für Bäcker“ (19/15768) vorgeschlagen, dass die Finanzbehörden im Fall der Nutzung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung beim Verkauf von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen eine Befreiung von der Pflicht zur generellen Ausgabe von Belegen aussprechen können. Um die bislang zu restriktive Befreiungspraxis der Finanzämter zu lockern, soll abweichend § 146 a Abs. 2 AO neu gefasst werden wie folgt:

„Bei Verkauf von Waren und bei der Erbringung von Dienstleistungen an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen ist eine Befreiung von der Belegausgabepflicht zu erteilen, wenn die Besteuerung durch den Einsatz einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung nicht beeinträchtigt wird.“

Damit will die FDP Gesetz die vor allem den Bäckereien seit Anfang des Jahres auferlegte Pflicht zur Ausgabe von Kassenbelegen selbst bei kleinsten Einkäufen wieder abschaffen. Von der vorgeschlagenen Änderung würde aber nicht nur das Lebensmittelhandwerk, sondern auch Einzelhandel und Gastronomie profitieren. Die Finanzbehörden sollen nämlich im Fall der Nutzung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung beim Verkauf von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen eine Befreiung von der Pflicht zur generellen Ausgabe von Belegen aussprechen können. Das wäre ein nutzbringender Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Vermeidung überflüssiger Müllberge von Thermopapier.

Thema bereits zweimal von Tagesordnung des BT-Finanzausschusses abgesetzt

Verbraucher, Verbände und Gewerbetreibende – insbesondere aus dem Einzelhandel, der Gastronomie und dem Lebensmittelhandwerk mit hohem Bargeldbestand – stöhnen über die seit 1.1.2020 geltende Kassenbonpflicht, die damit verbundene Bürokratie, den Kostenaufwand und den Müllberg an nicht mitgenommenen Kassenbons, die auch die Verbraucher meistens nicht wollen. Sie alle hatten die Hoffnung, dass der Gesetzgeber einlenkt und kurzfristig mit Rückwirkung auf den 1.1.2020 Erleichterungen schafft. Allerdings: Bereits eine für 30.1.2020 im Bundestag geplante Abstimmung des Bundestages (2. und 3. Lesung) über einen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Lockerung der Kassenbon-Pflicht wurde kurzfristig „abgeblasen“. Der federführende Finanzausschuss hatte mit der Regierungsmehrheit am Vortag die Beratung darüber mehrheitlich von der Tagesordnung des Bundestag abgesetzt, weil die neuen technischen Möglichkeiten der Digitalisierung zunächst sondiert werden müssten.

Jetzt ist die abschließende Beratung vom federführenden Finanzausschuss mit der Mehrheit der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Opposition abermals kurzfristig am 12.2.2020 von der Tagesordnung abgesetzt worden. Damit kann auch keine Beschlussfassung im Bundestag erfolgen, die für den 14.2.2020 in 2. und 3. Lesung des Gesetzentwurfs vorgesehen war. Begründung: Es bestehe „weiterer Beratungsbedarf“. Die Folge: Die strengen Regelungen des § 146a AO und des § 6 KassenSichV gelten unverändert weiter, die Finanzbehörden haben keinen Anlass, von ihrer bisherigen strengen Auslegungspraxis abzuweichen, werden Befreiungen von der Bonpflicht also weiterhin nur in engen Ausnahmefällen verfügen. Kosten, Bürokratie und ein weiter anwachsender Müllberg an vermeidbaren Kassenbons, die keiner will, bleiben also ein „Stein am Hals“ von vielen Tausend Gewerbetreibenden aus Handwerk, Handel und Gastronomie. Die Kassenbonpflicht wird mehr und mehr zum Spielball politischer Mehrheiten der Gremien im Gesetzgebungsverfahren.

Wie sehr die Zeit drängt, die Kassenbonpflicht wieder abzuschaffen, jedenfalls aber Erleichterungen im Gesetz zu verankern, zeigt das Ergebnis einer Petition im Bundestag (BT-Petition 103005, www.epetition.de): Hier fordern mehr als 9.500 Teilnehmer, die Kassenbonpflicht wieder abzuschaffen. Wenn das kein Zeichen ist, endlich zu handeln …!

Quelle:

hib 172/200 vom 12.2.2020

Petition Abschaffung Kassenbonpflicht Nr 103005

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

52 + = 55