Wenn der Zugang eines Steuerbescheids bestritten wird….

Zwölf Jahre meines Lebens habe ich in der Finanzverwaltung verbracht. Ich weiß nicht, wie viele Male ich in dieser Zeit den Satz gehört habe „Den Steuerbescheid habe ich nicht erhalten.“ Wie durch ein Wunder sind Steuerbescheide mit Erstattungen eigentlich immer zugestellt worden, Bescheide an steuerliche Berater gleichermaßen; nur Schätzungsbescheide sind sehr häufig verloren gegangen.

Doch aus Sicht des Finanzbeamten musste ich die Behauptung fast immer wohl oder übel hinnehmen und den Bescheid erneut zustellen – sieht man einmal von den Fällen ab, in denen Steuerpflichtige in einem Schriftstück ihrerseits Bezug auf einen Bescheid genommen haben, den sie doch niemals erhalten haben (ja, die Fälle gab es auch).

Ein Finanzbeamter aus dem Raum Berlin-Brandenburg jedenfalls wollte sich mit der (Schutz-)Behauptung, der Bescheid sei nicht angekommen, nicht zufriedengeben. Und siehe da: Er hat einen verständnisvollen Richter gefunden (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9.12.2019, 9 K 9073/18).

Auch hier ging es um Schätzungsbescheide. Der Steuerpflichtige trug zunächst beim Finanzamt und dann beim Finanzgericht vor, dass ihm (bzw. seinem Bevollmächtigten) mehrere Bescheide nicht zugegangen seien. In steuerlichen Angelegenheiten wurde er gegenüber dem Finanzamt zwar von seinem jetzigen Prozessbevollmächtigten vertreten. Dieser führe aber bis heute kein Posteingangsbuch. Die Forderung des Finanzamts nach Vorlage des Posteingangsbuches stelle eine Umkehr der Beweislast betreffend den Zugang eines Steuerverwaltungsaktes dar. Nicht der Steuerpflichtige, sondern das Finanzamt müsse den Zugang der Bescheide beweisen. Das Fehlen einer Dokumentation mittels Posteingangsbuch führe nicht zu einer Beweislastumkehr.

Doch er konnte das Finanzgericht nicht auf seine Seite ziehen. Dieses war nach vorliegender Aktenlage davon überzeugt, dass die Bescheide zur Post gegeben worden sind. Die betreffenden Briefe seien auch nicht an das Finanzamt zurückgesandt worden. Das Gericht ging außerdem davon aus, dass die Bescheide den Prozessbevollmächtigten des Klägers auch erreicht haben. Es sei in diesem Zusammenhang ausreichend, dass die Briefe, die die streitgegenständlichen Bescheide enthalten haben, beim Prozessbevollmächtigten des Klägers in den Briefkasten eingeworfen wurden, und hiervon war das Gericht überzeugt. Diese Beweiswürdigung ergäbe sich aufgrund mehrerer Indizien, wie etwa der Tatsache, dass der Prozessbevollmächtigte des Klägers auf eine richterliche Verfügung nicht reagiert habe. Ein Steuerberater oder Rechtsanwalt müsse ein Fristenkontrollbuch oder einen Fristenkalender führen. Wenn er diese Dokumente nicht vorlegt, dürfe das Gericht aus diesem Umstand für den Kläger ungünstige Schlussfolgerungen ziehen.

Fazit

Auch wenn der Volksmund sagt „Gut behauptet ist besser als schlecht bewiesen“, so gilt diese Weisheit im Raum Berlin-Brandenburg nicht uneingeschränkt. Übrigens, man glaubt es kaum: Der Kläger ist von Beruf Diplom-Ingenieur für Nachrichtentechnik!

Weitere Informationen:

FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 19.12.2019 – 9 K 9073/18

5 Gedanken zu “Wenn der Zugang eines Steuerbescheids bestritten wird….

  1. Na, das Urteil finde ich aber gewagt.
    Es ist keinesfalls sicher, dass Briefe zuverlässig zugestellt werden. Um eine Zustellung belegen zu können, muss man per Einschreiben versenden. Selbst das ist aus meiner sicht nicht beweiskräftig, denn auch dort kann der Zusteller Fehler machen, aber die Indizien sind dann schon eindeutiger, vor allem wenn es um mehrere Briefe geht.
    Ich warte gerade seit über zwei Wochen auf meinen Steuerbescheid, nachdem Daten online zur Verfügung gestellt wurden. Er taucht nicht auf.
    Es ist ein Bescheid mit satter Rückerstattung.

  2. Hier imArtikel wird zwar so getan, als wäre es extrem unwahrscheinlich, dass Bescheide nicht zugestellt werden. Ich habe gerade heute die Bestätigung vom Finanzamt selbst bekommen, dass mir gleich drei Bescheide nicht zugegangen sind. Man zog schon meine Adresse in Zweifel, obwohl ich gerade in den letzten Tagen exakt an diese Adresse von eben diesem Finanzamt diverse andere Post mit neuen Nummern zugestellt bekommmen habe.
    Also, dass Bescheide nicht zugehen, ist eine Tatsache. In diesem Fall vom Finanzamt selbst bestätigt.

  3. Es ist wirklich beunruhigend, wenn man hört, dass man einen Steuerbescheid nicht erhalten hat, obwohl man sicher ist, dass dies nicht der Fall ist. Ich verstehe, dass die Finanzverwaltung ihre Arbeit machen muss, aber es ist wichtig, dass die Rechte der Steuerpflichtigen gewahrt werden. In meinem Fall war ich froh, einen kompetenten Rechtsanwalt an meiner Seite zu haben, der mir half, die Situation zu klären. Es ist entscheidend, dass wir als Steuerpflichtige wissen, wie wir uns in solchen Situationen verteidigen können.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

3 + 7 =