Wie vom Erdboden verschluckt – wo ist Elanix?

Eine Spurensuche

Sie haben noch nie etwas von dem Biotechnologie Unternehmen Elanix gehört? Dann verrate ich Ihnen, warum dies ein spannender Fall ist. Denn Elanix ist zwar klein, aber zählt dennoch zu den Unternehmen, die dem Enforcement der BaFin unterliegen. Es ist nun auch schon etwa fünf Jahre her, dass ich etwas über Elanix in diesem Blog geschrieben habe.

Bereits damals ist das Biotechnologie-Unternehmen schon aufgefallen: Zu der Zeit prüfte noch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung die Bilanzen und sorgte mit einer Fehlerfeststellung für eine leere Bilanz bei Elanix. Zumindest in der Theorie. Praktisch hat Elanix den Fehler nie korrigiert. Abschlüsse wurden ohnehin in den letzten Jahren nicht mehr veröffentlicht.

Womit Elanix schon vor Jahren Aufmerksamkeit erregte

Vor einigen Jahren gab es darüber hinaus eine Fehlerfeststellung der Bilanzpolizei. Das Ergebnis? Ein Patent war fälschlicherweise als immaterielles Vermögen in der Bilanz ausgewiesen worden. Die Folge? Ohne das Patent wäre die Bilanz quasi leer. Was ist seither passiert? Nicht viel. Außer Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide der BaFin scheint Elanix sich nicht mehr zu regen. Und ins „Schwarzbuch Börse“ der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger schaffen es Unternehmen auch ohne eigene Aktivitäten – oder gerade auch deswegen. In der jährlich erscheinenden Ausgabe werden die schwarzen Schafe des Kapitalmarktes vorgestellt. Sozusagen eine Goldene Himbeere am Kapitalmarkt.

BaFin-Bußgelder in Millionenhöhe

Seit Jahren gibt es keine Veröffentlichungen mehr im Bundesanzeiger. Die von der BaFin verhängten Bußgelder summieren sich inzwischen auf etwa vier Millionen Euro. Der Widerspruch des Unternehmens gegen einige Bescheide ist auch das Einzige, was man noch als Lebenszeichen von Elanix findet. Denn die Website ist schon seit einiger Zeit offline, sodass man auch anderweitig nicht an Informationen oder möglicherweise alte Jahresabschlüsse kommen kann.

Ob die Bußgelder bezahlt wurden? Ich wage es zu bezweifeln. Die letzten Abschlüsse sind mittlerweile als historisch zu betrachten. Wäre es Patent (damaliger Buchwert 23 Mio. €) erfolgreich geworden wie ein Popstar, hätte dies sicherlich einige Berichterstattungen in der Presse nach sich gezogen.

Auskunft darf die BaFin nicht geben, auch wenn man über das Hinweisgebersystem eine Meldung einreicht. Die Bearbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Verständlich.

Ein kurzes Fazit

Pflichtverstöße lohnen sich also nicht. Welche Konsequenzen dies – außer verhängte Bußgelder – jedoch für die Verantwortlichen tatsächlich hat, ist fraglich. Die Folge? Schärfere Gesetze, höhere Kosten auf Unternehmensseite. Und die Leidtragenden? Neben den Anlegerinnen und Anlegern vor allem auch die vielen ehrlichen Unternehmen.

Elanix ist ein Fall, der weder ein Happy End noch überhaupt ein „Ende“ bieten kann. Ich muss zugeben: Ich mag keine Filme mit offenem Ende. Doch in diesem Fall kann ich Ihnen leider nichts anderes bieten, aber nur eines versprechen: Ich bleibe dran.

Transparenzhinweis: Die Autorin hält Aktien der Elanix Biotechnoligies AG.

Lesen Sie hierzu auch meine Beiträge im NWB Experten-Blog:

Weitere Informationen:

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

4 + 5 =