Wohnen für Hilfe: Kein Ruhmesblatt der GroKo

Bei dem bundesweiten Projekt „Wohnen für Hilfe“ bieten in der Regel ältere Menschen jungen Menschen günstigen Wohnraum an. Die Studierenden und Auszubildenden verpflichten sich regelmäßig, als Gegenleistung den Wohnraumanbieter im Alltag zu unterstützen. Ziel solcher Wohnformen ist die gegenseitige respektvolle Unterstützung von Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen mit Sozialbindung, die zum Vorteil beider Seiten zusammenleben. In diesen Wohnformen profitieren alle Beteiligten vom gegenseitigen Geben und Nehmen im Sinne zivilgesellschaftlicher Hilfe. Bundesweit gibt es eine Vielzahl entsprechender Konzepte.

Folgende Wohnmodelle sind zu unterscheiden:

Modell 1: Verrichtung praktischer Alltagshilfen durch den Wohnraumnehmer an den Wohnraumgeber (z.B. Einkaufen, Kochen, Begleitdienste).

Modell 2: Verrichtung gemeinnütziger Tätigkeiten durch den Studenten im unmittelbaren Wohnumfeld des Wohnraumanbieters.

Modell 3: Verrichtung einer gemeinnützigen/ehrenamtlichen Tätigkeit durch den Studenten im Stadtgebiet (ohne Zahlung einer Aufwandsentschädigungspauschale).

Wie alles im Leben hat auch dieses gut gemeinte soziale Projekt eine steuerliche Seite. Nichts bleibt dem Fiskus verborgen und bei allem will der Fiskus mitspielen – gleichgültig, ob es sich um alte oder junge Leute handelt. Steuerlich will er die beiderseitigen Aktivitäten von jungen und älteren Menschen, von Leistung und Gegenleistung steuerlich in der Weise würdigen, dass beim Wohnraumgeber grundsätzlich Vermietungseinkünfte und beim Wohnraumnnehmer im Allgemeinen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit vorliegen (zu Einzelheiten siehe FinBeh. Hamburg vom 8.12.2016, S 2253-2016/004-52):

Bereits ab dem 1.1.2020 sollten Sachleistungen im Rahmen alternativer Wohnformen steuerfrei sein. Doch der Gesetzgeber ist kurz vor Verabschiedung des Gesetzes zurückgerudert. Die seinerzeitige Begründung des Finanzausschusses lapidar: „Für die Regelung wird kein Bedarf gesehen. Sie wird daher aus dem Gesetzentwurf gestrichen.“ Kein weiteres Wort, keine weitere Begründung.

Nun hat die Abgeordnete Beate Walter-Rosenheimer von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgende Fragen an die Bundesregierung gerichtet (BT-Drucksache 19/21248, Seite 5): „Wird die Bundesregierung die steuerrechtlichen Hürden bei Wohnen für Hilfe beseitigen, wie im Koalitionsvertrag vereinbart und festgeschrieben wurde … , und wenn ja, bis wann ist mit einer konkreten Umsetzung zu rechnen, wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?“

Die Antwort der Bundesregierung lautet wie folgt: „Aufgrund des ablehnenden Votums der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD im November 2019 …. beabsichtigt die Bundesregierung derzeit keine erneute Gesetzesinitiative zur Steuerfreistellung der im Rahmen von neuen Wohnformen (insbesondere „Wohnen für Hilfe“) erbrachten Leistungen.“

 Letztlich bliebt also festzuhalten, dass das Thema „Wohnen für Hilfe“ kein Ruhmesblatt der GroKo darstellt. Es ist halt ein Unterschied, ob man bei Wahlveranstaltungen die Wohnraumknappheit bemängelt oder ob man tatsächlich handelt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

2 + 6 =