Xetra-Gold bleibt (nach einem Jahr) steuerfrei

Bereits in meinem Beitrag „XETRA-Gold Inhaberschuldverschreibungen sind steuerlich beachtenswert habe ich darüber berichtet, dass hier eine Steuerfreiheit erreicht werden kann. Immer vorausgesetzt der Goldpreis steigt.

Zum Hintergrund: Mit Urteil vom 6.2.2018 (Az: IX R 33/17) hat der BFH klargestellt, dass die Einlösung einer Xetra-Gold-Gold Inhaberschuldverschreibungen, in dem diese auf ein Sperrkonto übertragen und das Gold in Erfüllung des Sachleistungsanspruchs an den Steuerpflichtigen ausgeliefert wird, keine entgeltliche Veräußerung des Steuerpflichtigen darstellt. Ebenso hatte der BFH bereits in einer früheren Entscheidung klargestellt, dass der Gewinn, der dadurch entsteht, dass eine an der Börse gehandelt Inhaberschuldverschreibung eingelöst wird, die den Anspruch auf einen Goldlieferung verbrieft, ebenso nicht steuerpflichtig ist. Ein privates Veräußerungsgeschäft liegt in diesem Fall nicht vor.

Insbesondere bei der vorliegenden Entwicklung des Goldpreises ist dies natürlich dem Fiskus ein Dorn im Auge. Insoweit war auch dem Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz zu entnehmen, dass Inhaberschuldverschreibungen auf XETRA-Gold mit anderen Wertpapieren gleichgesetzt werden sollten, auch wenn sie einen Anspruch auf Lieferung des Goldes verbrieft. Dies hätte im Ergebnis dazu geführt, dass Gewinne unabhängig von einer Haltedauer der Abgeltungssteuer unterliegen hätten.

Aktuell scheint diese Idee jedoch wieder aufgegeben worden zu sein, sodass beim An- und Verkauf von XETRA-Gold Inhaberschuldverschreibungen allenfalls innerhalb der Jahresfrist ein privates Veräußerungsgeschäft gegeben sein kann. Ist die Jahresfrist hingegen abgelaufen, können Gewinne steuerfrei vereinnahmt werden.

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