Am 26.6.2025 hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung die Verlängerung der sog. Mietpreisbremse (§ 556d BGB) beschlossen. Weitergehende Änderungsvorschläge der Fraktionen der LINKEN und der GRÜNEN fanden keine Mehrheit. Hintergrund Bereits am 28.5.2025 hatte das Bundeskabinett die Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen und das erforderliche Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht. Dies war erforderlich, weil die aktuelle Mietpreisbremse bis zum 31.12.2025 befristet ist. Bundestagsbeschluss vom 26.6.2025 Mit dem Bundestagsbeschluss vom 26.6.2025 ist jetzt der Weg frei, um die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 31.12.2029 umzusetzen. Bei der Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete zu Mietbeginn höchstens um 10 Prozent über der ortsüblichen...
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Kann ein Freiberufler, speziell ein Anwalt, eine Tätigkeit aus rein privaten Gründen heraus betreiben, so dass bei lang andauernden Verlusten eine Liebhaberei unterstellt werden kann? Die Antwort lautet „Ja“. Dies hat der BFH erst kürzlich bestätigt. Es gibt keine Regelvermutung, wonach selbst eine Kanzlei mit hohen Umsätzen mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird (BFH-Beschluss vom 13.5.2025, VIII B 50/24). Die aktuelle BFH-Entscheidung dürfte beispielsweise Freiberuflern, die ihre Kanzlei oder Praxis nur aufrechterhalten, damit diese später von Sohn oder Tochter übernommen werden kann, nicht gefallen. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe...
Am 13.6.2025 hat der Bundesrat der Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 zugestimmt; damit steigen die Renten zum 1.7.2025 an – eine erfreuliche Nachricht für viele Rentner! Hintergrund Die Bundesregierung passt jährlich die Renten an die aktuelle wirtschaftliche Situation an. Dies geschieht stets durch eine Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Die Rentensteigerung hatte noch die alte Bundesregierung im März 2025 beschlossen. Die Anpassung der Rente erfolgt jedes Jahr auf Grundlage einer feststehenden Rentenanpassungsformel. Grundsätzlich folgt die Anpassung danach der Entwicklung der Bruttolöhne der Erwerbstätigen in Deutschland. Daneben berücksichtigt werden auch Veränderungen des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung, ferner die Entwicklung des Verhältnisses...
Erbringt ein Unternehmer neben Reitunterricht zusätzliche Leistungen wie Unterkunft und Verpflegung, liegen umsatzsteuerrechtlich regelmäßig selbstständige Hauptleistungen vor. Unterricht im Pferdesport ist kein Schul- oder Hochschulunterricht und dient typischerweise der Freizeitgestaltung. Allerdings kann er in begründeten Ausnahmefällen der Ausbildung, Fortbildung oder beruflichen Umschulung dienen – so lautet das BFH-Urteil vom 22.1.2025 (XI R 9/22). Der Sachverhalt: Der Einfachheit halber zitiere ich hier (zum Teil) die Pressemitteilung des BFH vom 30.5.2025: Der Kläger begehrte die Steuerbefreiung verschiedener Reitkurse für Kinder und Jugendliche auf seinem Reiterhof in den Jahren 2007 bis 2011. In der „Ponygruppe“ wurden Kinder und Jugendliche, bei „Klassenfahrten“ wurden Schulklassen...
Am 13.6.2025 hat sich der Bundesrat erstmals mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein steuerliches Investitionssofortprogramm befasst: Die Länder fordern einen Ausglich für die zu erwartenden Steuerausfälle. Steht das Gesetzesvorhaben auf der Kippe? Hintergrund Am 5.6.2025 hat der Bundestag in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein steuerliches Investitionssofortprogramm behandelt – ich habe im Blog berichtet (LINK). Die Eckpunkte des Paktes lauten: Degressive Abschreibung (AfA) von 30 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in der Zeit vom 1.7.2025 bis 31.12.2027. Degressive Abschreibung für zwischen dem 1.7.2025 und vor dem 1.1.2028 neu angeschaffte Elektrofahrzeuge. Bei Dienstfahrzeugen erhöht sich die Bemessungsgrundlage...
Aufreger des Monats Juni 2025 Normalerweise stellt Christian Herold an dieser Stelle ein Urteil vor, das er zum „Aufreger des Monats“ ausgewählt hat. Als regelmäßiger und begeisterter Leser habe ich ihn auf das nachfolgende Urteil aufmerksam gemacht. Da ich selbst involviert war – warum dann auch nicht selbst dazu bloggen? Ich freue ich mich, nun selbst als Steuerpraktiker mit Schwerpunkt Abwehrberatung einen Fall zu präsentieren, der es in diese Liga geschafft hat. Sachverhalt Das Existenzminimum von steuerlich zu berücksichtigenden Kindern (§ 32 EStG) wird über den Kinderfreibetrag (§ 32 Abs. 6 EStG) freigestellt. Der Kinderfreibetrag ist für alle „Steuerkinder“ –...
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