Ein Verspätungszuschlag ist bei verspäteter Abgabe einer Steuererklärung verpflichtend festzusetzen. Einzelheiten finden sich in § 152 Ab. 2 AO. Allerdings gilt der Abs. 2 des § 152 AO nicht, „wenn die festgesetzte Steuer die Summe der festgesetzten Vorauszahlungen und der anzurechnenden Steuerabzugsbeträge nicht übersteigt“ (§ 152 Abs. 3 Nr. 3 AO). Das führte zu folgender Frage: Was gilt, wenn eine Feststellungserklärung zwar verspätet abgegeben wurde, die Gewinnzurechnung beim Gesellschafter aber gar nicht zu einer Nachzahlung führt? Die Antwort gibt der BFH wie folgt: Ein Verspätungszuschlag für eine nicht fristgemäß abgegebene Feststellungserklärung ist auch dann obligatorisch festzusetzen, wenn bei keinem Gesellschafter...
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Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit mit Lohnsteuerabzug und haben Ehegatten die Steuerklassenkombination III/V gewählt, so gilt eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung (§ 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG). Was aber geschieht, wenn die Steuererklärungen über mehrere Jahre hinweg nicht abgegeben werden? Etwas salopp gesagt: Die Steuerpflichtigen erhalten einen Brief des Finanzamts, mit dem sie höflich, aber bestimmt aufgefordert werden, die Steuererklärungen nachträglich einzureichen. Nächste Frage: Für wie viele Jahre müssen Erklärungen erstellt werden? Die Antwort: Das Finanzamt will Erklärungen für bis zu acht, wenn nicht gar für bis zu 13 Jahre haben. Diese...
Nachlassverbindlichkeiten mindern die erbschaftsteuerliche Bemessungsgrundlage. Doch darüber, was Nachlassverbindlichkeiten tatsächlich sind, kann es heftigen Streit mit dem Finanzamt geben. Denn es gibt abziehbare „echte“ Nachlassverbindlichkeiten (also insbesondere übernommene Schulden), abzugsfähige Nachlassregelungskosten und – nicht abziehbare – Nachlassverwaltungskosten. Zu den Nachlassregelungskosten gehören unter anderem Kosten für die Bestattung des Erblassers, die Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal, eventuell Kosten der Wohnungsauflösung sowie die Aufwendungen für die übliche Grabpflege. Darunter fallen aber auch die Kosten, die „dem Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen“. Diese können in der nachgewiesenen Höhe berücksichtigt...
Bei einer Zweitausbildung erhalten Eltern für ihr Kind nur dann Kindergeld, wenn dieses keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Lediglich eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit, ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis sind unschädlich (§ 32 Abs. 4 Satz 2 u. 3 EStG). Was aber gilt, wenn ein Kind laut Arbeitsvertrag eigentlich 40 Stunden arbeiten müsste, vom Arbeitgeber aber für ein Zweitstudium zu 50 Prozent und/oder von Zeit und Zeit freigestellt wird? Diesbezüglich hat das FG Münster entschieden, dass sich die 20-Stunden-Grenze zwar grundsätzlich nach der arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit richtet. Doch bei Beamten sei in Ermangelung individualarbeitsvertraglicher Regelungen auf...
Großeltern können das Kindergeld für ein Enkelkind erhalten. Geregelt ist dies insbesondere in § 63 Abs. 1 Nr. 3 und § 64 Abs. 2 Satz 5 EStG. Danach gilt: Als Kinder werden berücksichtigt „vom Berechtigten in seinen Haushalt aufgenommene Enkel“. Und weiter: „Lebt ein Kind im gemeinsamen Haushalt von Eltern und Großeltern, so wird das Kindergeld vorrangig einem Elternteil gezahlt; es wird an einen Großelternteil gezahlt, wenn der Elternteil gegenüber der zuständigen Stelle auf seinen Vorrang schriftlich verzichtet hat.“ In diesem Zusammenhang hat das Hessische FG entschieden, dass das Kindergeld der Großmutter für ihr volljähriges Enkelkind entfällt, wenn dieses sein...
Das Umwandlungssteuerrecht hat gelegentlich diese Momente, in denen Gestaltungen fast zu elegant wirken, um wahr zu sein. Eine solche Konstellation stand nun vor dem FG Bremen (Urteil vom 18.06.2025 – 1 K 104/24). Die Idee dahinter ist aus Beratersicht durchaus charmant: Eine Personengesellschaft soll steuerlich rückwirkend „verschwinden“ – allerdings nicht durch eine unmittelbare Umwandlung der KG selbst, sondern über die rückwirkende Verschmelzung ihrer Komplementär-GmbH. Das klingt zunächst wie ein kreativer Umweg. Tatsächlich steckt dahinter jedoch eine seit Jahren anerkannte umwandlungssteuerliche Rückwirkungsdogmatik. Das FG Bremen zeigt nun aber sehr deutlich: Diese Gestaltung funktioniert nur dann, wenn die Beteiligungsstruktur zum steuerlichen Übertragungsstichtag...
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