Die Vererbung des selbstgenutzten Familienheims ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG). Unter anderem muss der Erbe die Immobilie nach der Erbschaft zehn Jahre lang selbst zu Wohnzwecken nutzen. Vor allem aber muss es sich tatsächlich um ein „Familienheim“ im erbschaftsteuerlichen Sinne handeln. Es reicht nicht aus, wenn die Wohnung oder das Haus vom Erblasser und seinen Erben als „Familiendomizil“ betrachtet worden ist. Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine zum Nachlass gehörende Wohnung kein Familienheim darstellt, wenn die Wohnung zu keinem Zeitpunkt vor dem Erbfall von der Erblasserin zu eigenen Wohnzwecken genutzt...
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Die Witwen-/Witwerrente ist mit dem Besteuerungsanteil steuerpflichtig bzw. in Höhe des persönlichen Rentenfreibetrages steuerfrei. Dieser Rentenfreibetrag wird im zweiten Rentenbezugsjahr ermittelt und dann zeitlebens festgeschrieben. Regelmäßige Rentenanpassungen führen nicht zu einer Neuberechnung des Rentenfreibetrages. Bei einer „besonderen“ Rentenanpassung gilt jedoch etwas anderes. Dann ist der steuerfreie Teil der Rente in dem Verhältnis anzupassen, in dem der veränderte Jahresbetrag der Rente zum Jahresbetrag der Rente steht, der der Ermittlung des steuerfreien Teils der Rente zugrunde liegt (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Sätze 6 u. 7 EStG). Zu deutsch: Der Rentenfreibetrag ist neu zu ermitteln. Bereits vor...
Nach den Buchstaben des Koalitionsvertrages soll die Umsatzsteuer auf Speisen im Gastrogewerbe ab 1.1.2026 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert werden. Wie ist das zu beurteilen? Bis Ende 2023 befristete Umsatzsteuer auf Speisen im Gastgewerbe Die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken von 19 Prozent auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent war durch die Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD zum 1.7.2020 durch das Erste Corona-Steuerhilfegesetz und durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie eingeführt und mehrfach verlängert worden, zunächst mit dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz bis 31.12.2022, zuletzt mit dem sog. Dritten Entlastungspaket...
Ein mit einem Preisgeld dotierter Wissenschaftspreis kann nur dann Arbeitslohn darstellen, wenn er dem Arbeitnehmer für Leistungen verliehen wird, die dieser gegenüber seinem Dienstherrn erbracht hat – so lautet ein aktuelles BFH-Urteil, mit dem dieser der Sichtweise des FG Münster entgegengetreten ist (BFH-Urteil vom 21.11.2024, VI R 12/22). Dieses hatte Jahre 2022 entschieden, dass das Forschungspreisgeld im zugrunde liegenden Fall als steuerpflichtiger Arbeitslohn anzusehen sei (Urteil vom 16.3.2022, 13 K 1398/20 E). Der Sachverhalt: Der Kläger veröffentlichte im Rahmen eines Habilitationsvorhabens in den Jahren 2006 bis 2016 insgesamt acht Publikationen zu seinem Forschungsfeld. Aufgrund dieser Arbeiten und einer Probevorlesung erkannte...
Leider kann manch Arbeitnehmer der Versuchung nicht widerstehen, bei der Auftragsvergabe für „seinen“ Arbeitgeber Schmiergelder zu kassieren. Gut so, wenn derartige Betrügereien aufgedeckt und strafrechtlich geahndet werden. Und gut auch, wenn nicht nur eine Strafe verhängt, sondern auch der Vermögensvorteil „abgeschöpft“ wird. Doch was geschieht diesbezüglich eigentlich in steuerlicher Hinsicht? Der BFH hat nun entschieden: Schmiergeldzahlungen sind grundsätzlich umsatzsteuerbar und -steuerpflichtig. Strafrechtlich eingezogene Bestechungsgelder führen aber umsatzsteuerrechtlich dazu, dass die Bemessungsgrundlage der in strafrechtlicher Hinsicht betroffenen Umsätze auf den um die eingezogenen Bestechungsgelder geminderten Betrag zu reduzieren ist (BFH-Urteil vom 25.9.2024, XI R 6/23). Der Sachverhalt: Der Kläger, ein angestellter...
Zum 1.1.2021 wurde mit § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG (i.d.F. des Jahressteuergesetzeses 2020) geregelt, dass Verluste aus Termingeschäften nur mit maximal 20.000 Euro pro Jahr mit Gewinnen aus anderen Termingeschäften oder Stillhalterprämien verrechnet werden konnten. Nicht verrechnete Verluste konnten auf Folgejahre vorgetragen werden und jeweils auch nur in Höhe von maximal 20.000 Euro verrechnet werden. Wer mit seinen Termingeschäften also nur ein einziges Mal „richtig danebenlag“, hätte schon extrem alt werden und jahrzehntelang Gewinne erzielen müssen, um die vollständige Verrechnung des Verlustes erleben zu können. Der BFH hatte allerdings signalisiert, dass die betragsmäßige Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften...
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