Zuckersteuer – Lenkungsinstrument oder überfällige Konsequenz?

Zucker ist kein harmloser Genuss – und sollte steuerlich auch so behandelt werden.

Wer heute durch die Supermarktregale geht, gewinnt schnell den Eindruck, Zucker sei weniger Lebensmittel als vielmehr Geschäftsmodell. Ob Getränke, Frühstücksprodukte, Snacks oder vermeintlich „gesunde“ Kinderprodukte – Zucker ist allgegenwärtig. Nicht zufällig, sondern gezielt: Er macht es möglich, Produkte billiger herzustellen, verlängert die Haltbarkeit und fördert das Konsumverhalten (durch Abhängigkeit), was ökonomisch gewollt, gesundheitlich aber problematisch ist. Besonders betroffen sind Kinder und Jugendliche, deren Geschmacksprägung frühzeitig in Richtung süß gelenkt wird – mit langfristigen Folgen.

Dass der Staat bei gesundheitsschädlichem Konsum lenkend eingreift, ist kein Novum. Tabak und Alkohol werden hoch besteuert, um das Konsumverhalten zu beeinflussen. Niemand stellt heute ernsthaft infrage, dass diese Steuern auch einen gesundheitspolitischen Zweck erfüllen. Warum ausgerechnet Zucker – dessen dauerhafter Konsum nachweislich zu Diabetes, Adipositas, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und erheblichen Folgekosten führt – bislang weitgehend steuerlich verschont bleibt, wirkt zunehmend inkonsequent. Konsequent hingegen geht neuerdings Großbritannien vor. Dort existiert bereits eine Zuckersteuer – nun ist Werbung für ungesunde Lebensmittel vor 21 Uhr verboten.

Steuern als Lenkungsinstrument

Steuern dienen nicht ausschließlich der Einnahmeerzielung. Das deutsche Abgabensystem kennt seit Jahrzehnten Steuern mit explizitem oder faktischem Lenkungszweck. Die Tabaksteuer ist das bekannteste Beispiel. Durch kontinuierliche Steuererhöhungen wurde das Rauchen spürbar verteuert – mit messbaren Effekten auf den Konsum, insbesondere bei Jugendlichen.

Vor diesem Hintergrund ist eine Zuckersteuer kein radikaler Systembruch, sondern die konsequente Anwendung eines etablierten steuerpolitischen Instruments. Ziel wäre nicht die moralische Verurteilung bestimmter Lebensmittel, sondern die Verteuerung besonders zuckerhaltiger Produkte, um Anreize für gesündere Alternativen zu schaffen und die Hersteller zur Reformierung zu bewegen.

Gesundheitliche und volkswirtschaftliche Dimension

Ein dauerhaft hoher Zuckerkonsum ist mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden. Die Folgen zeigen sich häufig erst nach Jahren oder Jahrzehnten, belasten dann aber umso stärker das Gesundheitssystem. Chronische Erkrankungen, Folgebehandlungen und Arbeitsausfälle verursachen Kosten, die letztlich von der Solidargemeinschaft getragen werden.

Studien und internationale Erfahrungen legen nahe, dass eine gezielt ausgestaltete Zuckersteuer den Konsum reduzieren und langfristig Einsparungen im Gesundheitssystem bewirken kann. Sie ist kein Allheilmittel, aber ein wirksamer Baustein in einem Maßnahmenmix aus Prävention, Aufklärung und Regulierung.

Zuckersteuer statt Praxis-/Kontaktgebühr!

Ein häufig vorgebrachtes Argument gegen neue Steuern ist die Frage nach der Mittelverwendung. Gerade hier bietet eine Zuckersteuer jedoch einen sachlichen Anknüpfungspunkt: Die Mehreinnahmen könnten zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung eingesetzt werden, die seit Jahren unter steigenden Ausgaben leidet.

Zugleich darf nicht ausgeblendet werden, dass auch strukturelle Effizienzfragen eine Rolle spielen. Die Vielzahl gesetzlicher Krankenkassen, umfangreiche Verwaltungsapparate und kostenintensive Immobilien werfen die Frage auf, ob vorhandene Mittel stets optimal eingesetzt werden. Diese Kritik relativiert jedoch nicht den präventiven Nutzen einer Zuckersteuer – sie unterstreicht vielmehr, dass Prävention und Strukturreformen gemeinsam gedacht werden müssen.

Mein Fazit

Eine Zuckersteuer ist kein Ausdruck staatlicher Bevormundung, sondern ein legitimes Lenkungsinstrument innerhalb eines etablierten steuerpolitischen Rahmens. Sie kann Konsumverhalten beeinflussen, die Industrie zur Anpassung bewegen und langfristig gesundheitliche wie finanzielle Entlastung bringen.

Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob der Staat durch Steuern lenken darf – das tut er längst. Die Frage ist vielmehr, warum ein Stoff mit nachweislich gravierenden gesundheitlichen Folgen bislang steuerlich privilegiert bleibt. Vor diesem Hintergrund erscheint die Einführung einer Zuckersteuer weniger als ideologische Forderung, sondern als folgerichtige Konsequenz.

Weitere Informationen:

Ein Beitrag von:

  • Ralph Homuth, LL.M.

    • Steuerberater in Hamburg
    • Fachberater für internationales Steuerrecht
    • Studium BWL und Wirtschaftsrecht
    • Schwerpunkte: Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht
    • Spezialisierung: Film-, Werbefilm, Influencer, YouTuber, E-Sportler
    • Homepage: stb-homuth.de

    Warum blogge ich hier?
    Künstler, Medien, Freiberufler sind meine Welt. Das Internet und der Social-Media-Bereich eröffnen immer weitere Möglichkeiten, Einkünfte zu erzielen. An steuerliche Auswirkungen wird dabei oft nicht gedacht. Ich möchte diese Themen hier aufgreifen und damit zu Diskussionen anregen.

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