Ab dem 1. Januar 2027 gilt IFRS 18 „Darstellung und Angaben im Abschluss“. Der neue Standard ersetzt IAS 1 und bringt vor allem für die Gewinn- und Verlustrechnung Veränderungen mit sich. Ziel ist eine stärker strukturierte und besser vergleichbare Darstellung der Unternehmensleistung. Doch sorgt eine neue Struktur automatisch für mehr Vergleichbarkeit?
Warum überhaupt ein neuer Standard?
Bislang lässt IAS 1 Unternehmen vergleichsweise viel Spielraum bei der Darstellung ihrer Gewinn- und Verlustrechnung. Zwar sind bestimmte Positionen vorgeschrieben, zentrale Zwischensummen wie ein operatives Ergebnis sind jedoch nicht einheitlich definiert.
Das zeigt sich in der Praxis beispielsweise beim EBIT oder beim operativen Ergebnis. Unternehmen verwenden solche Größen häufig, ihre Zusammensetzung kann jedoch erheblich voneinander abweichen. Ein Vergleich allein anhand der Bezeichnung kann daher schnell in die Irre führen. Genau hier setzt IFRS 18 an.
Eine neue Struktur für die Gewinn- und Verlustrechnung
IFRS 18 verlangt künftig, Erträge und Aufwendungen grundsätzlich fünf Kategorien zuzuordnen:
- betriebliche Tätigkeit,
- Investitionstätigkeit,
- Finanzierungstätigkeit,
- Ertragsteuern und
- aufgegebene Geschäftsbereiche.
Besondere Regelungen gelten unter anderem für Unternehmen, bei denen Investieren oder die Finanzierung von Kunden zur Hauptgeschäftstätigkeit gehört. Von besonderer Bedeutung sind dabei die ersten drei Kategorien. Sie strukturieren künftig einen wesentlichen Teil der Gewinn- und Verlustrechnung.
Die Kategorie betriebliche Tätigkeit ist dabei vereinfacht gesagt die Auffangkategorie. Sie umfasst die Erträge und Aufwendungen, die nicht einer der anderen Kategorien zugeordnet werden müssen. Damit ist allerdings nicht gesagt, dass hier nur regelmäßig wiederkehrende oder vermeintlich „normale“ Aufwendungen und Erträge erfasst werden.
Neu: ein definiertes Betriebsergebnis
Eine wesentliche Neuerung ist die verpflichtende Zwischensumme Betriebsergebnis. Sie ergibt sich aus sämtlichen Erträgen und Aufwendungen, die der Kategorie betriebliche Tätigkeit zugeordnet werden. Damit schafft IFRS 18 erstmals eine standardisierte IFRS-Größe für das operative Ergebnis.
Daneben wird grundsätzlich eine weitere Zwischensumme eingeführt: das Ergebnis vor Finanzierung und Ertragsteuern. Dieses umfasst das Betriebsergebnis sowie die der Investitionstätigkeit zugeordneten Erträge und Aufwendungen. Damit entsteht eine einheitlichere Grundstruktur der Gewinn- und Verlustrechnung.
Bedeutet das automatisch mehr Vergleichbarkeit?
Zumindest die Ausgangsbasis wird einheitlicher. Wenn zwei Unternehmen künftig ein Betriebsergebnis nach IFRS 18 ausweisen, beruhen diese Größen grundsätzlich auf denselben Klassifizierungsregeln. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu selbst definierten Kennzahlen wie einem bereinigten Betriebsergebnis oder einem bereinigten EBIT.
Vollständig beseitigt IFRS 18 Unterschiede zwischen Unternehmen allerdings nicht. Die Zuordnung einzelner Erträge und Aufwendungen kann weiterhin Beurteilungen erfordern. Hinzu kommen Besonderheiten für Unternehmen, deren Hauptgeschäftstätigkeit beispielsweise in der Finanzierung von Kunden oder im Investieren in bestimmte Vermögenswerte besteht. Damit bleibt auch unter IFRS 18 Raum für Abgrenzungs- und Auslegungsfragen.
Mehr Struktur – aber keine automatische Vergleichbarkeit
IFRS 18 schafft damit vor allem eines: eine stärker standardisierte Ausgangsbasis. Unternehmen können ihre Unternehmensleistung weiterhin mit zusätzlichen Kennzahlen erläutern und eigene Steuerungsgrößen verwenden. Gleichzeitig wird aber klarer erkennbar, welche Ergebnisgrößen unmittelbar aus den IFRS-Vorgaben resultieren und welche vom Management selbst definiert wurden. Gerade diese Trennung dürfte künftig wichtig werden.
Denn mit IFRS 18 verändert sich nicht nur die Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung. Der Standard nimmt auch sogenannte vom Management definierte Erfolgskennzahlen stärker in den Blick.
Was sich hinter diesen Kennzahlen verbirgt und was IFRS 18 für bereinigtes EBIT und andere Erfolgsgrößen bedeutet, darum geht es in einem weiteren Beitrag dieser Serie.
Und mein Senf dazu
IFRS 18 schafft mehr Struktur in der Gewinn- und Verlustrechnung – das ist grundsätzlich zu begrüßen. Vergleichbarkeit entsteht dadurch aber nicht automatisch. Entscheidend bleibt, wie konsequent Unternehmen die neuen Kategorien anwenden und wie transparent sie zusätzliche, selbst definierte Kennzahlen erläutern. Gerade bei Begriffen wie „operativ“ oder „bereinigt“ lohnt sich deshalb auch künftig ein genauer Blick.
Im zweiten Teil der Serie geht es daher genauer um das neue Betriebsergebnis nach IFRS 18 und die Frage: Was ist künftig eigentlich „operativ“ – und warum ist das nicht automatisch dasselbe wie EBIT oder ein bislang verwendetes operatives Ergebnis?