Mein 4-Schritte-Plan zur Abschaffung der Gewerbesteuer

Wer einen erfahren Steuerpolitiker in die Verzweiflung treiben will, muss ihn in eine Diskussion um die Abschaffung der Gewerbesteuer verwickeln. Jeder weiß, dass diese parallele deutsche Unternehmensteuer ein aus der Zeit gefallenes Relikt ist, das große Komplexität und hohen Aufwand verursacht. Dem gegenüber steht kein Mehrwert, der nicht auch durch ein – wie auch immer im Detail ausgestaltetes – System der Beteiligung der Gemeinden an der Einkommen- und Körperschaftsteuer erbracht werden könnte.

Trotzdem taxiert ausnahmslos jeder Steuerpolitiker die Chancen einer solchen Reform nahe beim absoluten Nullpunkt: Die Gemeinden wollen nicht, deshalb wollen die Länder auch nicht und der Bund findet keinerlei Möglichkeit, den kommunalen Blockadewall auch nur einen Millimeter in Bewegung zu setzen.

So geht das nun seit Jahrzehnten. Zeit für ein neues und innovatives Reformkonzept.

Schritt 1: Die Koalition beschließt zum 01.01.2029 die Abschaffung der Körperschaftsteuer.

Schritt 2: Per Grundgesetzänderung (Art 106 Abs. 6 GG) erhalten Bund und Länder zum 01.01.2029 die Hälfte des Gewerbesteueraufkommens, die andere Hälfte geht wie bislang an die Gemeinden. Die Kommunen werden verpflichtet, bis zum 31.12.2027 ihren Hebesatz für den 01.01.2029 neu festzulegen. Dabei sollen sie den aus der wegfallenden Körperschaftsteuer entstehenden Spielraum nutzen, um ihren GewSt-Hebesatz so zu erhöhen, dass sie keine Mindereinnahmen erleiden (bis 2032 werden die Kommunen ohnehin über Hebesatzanhebungen zumindest einen Teil der Körperschaftsteuersenkung in ihre Kassen umlenken, da kann man diese Energie auch gleich sinnvoll nutzen). Der Bund garantiert den Ländern per Staatsvertrag, dass auch sie keine Mindereinnahmen erleiden werden. Derart abgesichert, stimmen die bislang unsicheren Kantonisten zu.

Schritt 3: Im Laufe des Jahres 2028 erfolgt das nötige Feintuning auf Basis der für den 01.01.2029 festgesetzten Hebesätze. Die Gewerbesteuer-Anrechnung in der Einkommensteuer wird erhöht, das GewStG wird um nach der Streichung des KStG fehlende Regelungen für Körperschaften ergänzt, über Umsatzsteueranteile wird die Verteilung der Finanzen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ausbalanciert.

Schritt 4: Zum 01.01.2029 wird die Gewerbesteuer in Körperschaftsteuer umbenannt. In den Folgejahren kann die Steuerpolitik in aller Ruhe die nervigen Besonderheiten der neuen Körperschaftsteuer (z.B. Hinzurechnungen) reformieren.

Voilà! Die bisher nicht für möglich gehaltene Abschaffung der Gewerbesteuer ist Realität. Wer macht mit?

Ein Beitrag von:

  • Roland Nonnenmacher

    Head of Tax Policy Germany bei EY

     

    Warum blogge ich hier?

    Der NWB-Expertenblog ist die ideale Möglichkeit, sich zu aktuellen steuerpolitischen und -rechtlichen Themen zu Wort zu melden und Diskussionen anzustoßen.

Kommentare zu diesem Beitrag:

2 Kommentare

  1. Lieber Roland, ein sehr interessanter Ansatz….

    Wie wäre dieser alternative?
    Der folgende Reformansatz eröffnet eine Gelegenheit für eine pragmatische Neugestaltung

    Kernidee: Abschaffung der Gewerbesteuer und Einführung einer kommunalen Gemeindesteuer – erhoben von KapG, PersU und natürlichen Personen gleichermaßen. Die Logik dahinter ist überzeugend: Jeder Bürger und jedes Unternehmen nutzt kommunale Infrastruktur – Straßen, Schulen, Verwaltung. Warum sollte deren Finanzierung nur Gewerbebetrieben auferlegt werden? Im Gegenzug wäre insbesondere der Einkommensteuertarif (ggf. auch nochmals der Körperschaftsteuer-Tarif) entsprechend abzusenken.
    Die Vorteile liegen auf der Hand:
    ● Wegfall des diesbezüglichen bürokratieverursachenden Bund-Länder-Finanzausgleiches; Trennung von Bundessteuern (KSt und ESt) und Kommunalsteuern (GewSt bzw. dann Gemeindesteuer); bessere Transparenz
    ● umgekehrt: Wegfall der Anrechenbarkeit der Kommunalsteuer bei den Bundessteuern
    ● Stabilere Kommunaleinnahmen: Breit gestreute Bemessungsgrundlage, weniger Abhängigkeit von einzelnen Unternehmen oder konjunkturellen Schwankungen.
    ● Echte Finanzautonomie: Gemeinden gestalten über den Hebesatz eigenverantwortlich – gegebenenfalls mit unterschiedlichen Sätzen für Unternehmen und natürliche Personen. Bürger haben hier über die Wahlen direkteren Einfluss.
    ● Entlastung der Wirtschaft: Durch Verbreiterung des Steuerpflichtigenkreises könnte der bisherige Gewerbesteuersatz (rd. 15 %) leicht abgesenkt werden.
    ● Gerechtere Mittelverteilung: Kommunen mit bisher schwachem Gewerbesteueraufkommen würden finanziell gestärkt.

    Viele Grüße

  2. Lieber Gregor,
    ich finde Deinen Ansatz sehr überzeugend. Wichtig ist, dass wir die Diskussion wieder in Fahrt bringen. Die nach meinem Eindruck weit verbreitete „das wird eh nichts“-Einstellung bringt uns jedenfalls nicht weiter. Mein bewusst unkonventioneller Beitrag sollte v.a. ein wenig aufrütteln.
    Als wichtigen und realistischen ersten Schritt sollte die Steuerpolitik sukzessive die Bemessungsgrundlage der Gewerbsteuer an die der Einkommen-/Körperschaftsteuer angleichen.
    Viele Grüße
    Roland

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