Minijobs, die für Beschäftigte steuer- und abgabenfrei bleiben, sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Deutschland. Nach den aktuellen Vorschlägen der Rentenkommission sollen Minijobs künftig wegfallen und in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Was ist davon zu halten?
Hintergrund: Minijob als Erfolgsmodell
Seit 2003 gibt es in Deutschland sog. Minijobs („geringfügige Beschäftigung“). Der Minijob galt lange als wirtschaftliches Erfolgsmodell: Für Arbeitgeber zur Abdeckung von Arbeitsspitzen ohne dauerhafte Personalbindung, für Studenten, Rentner oder Frauen im Erziehungsurlaub als willkommene Möglichkeit des Hinzuverdienstes. Ein Minijob beinhaltet eine Beschäftigung von meist nur wenigen Stunden pro Woche oder aber von nicht mehr als drei Monaten am Stück pro Jahr. Der Verdienst ist auf derzeit 603 Euro pro Monat oder 7.236 Euro pro Jahr (2026) limitiert. Der Arbeitnehmer zahlt keine Sozialabgaben, der Arbeitgeber lediglich eine Pauschale von etwas über 30 Prozent, darunter 15 Prozent Rentenversicherung und 13 Prozent Krankenversicherung. Im Vergleich zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zahlt der Arbeitgeber eher mehr Abgaben – der Arbeitnehmer dagegen gar keine, erwirbt aber im Gegenzug auch keine Rentenanwartschaften.
Nach aktuellen Angaben der Minijobzentrale sind derzeit 6.554.876 Menschen in Deutschland im Gewerbe geringfügig beschäftigt. Hinzu kommen 252.372 in Privathaushalten, die noch einmal erleichterten Regelungen unterliegen. Fast zwei Drittel der gewerblichen Minijobber sind zwischen 24 und 64 Jahre alt. Frauen sind mit 55,9 Prozent in der Überzahl, 18,3 Prozent sind Ausländer. Für alle Minijobber zusammen wurden im ersten Quartal Beiträge in Höhe von 1,3 Mrd. Euro für die Rentenversicherung und 1,02 Mrd. Euro für die Krankenversicherung eingezahlt. Die meisten Minijobber arbeiten aktuell im Handel und in der Gastronomie.
Alterssicherungskommission schlägt Ausweitung der Beitragszahler vor
In ihrem am 23.6.2026 vorgestellten 33-Punkte-Plan schlägt die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission nun u.a. eine Erweiterung des Kreises der Beitragszahler in die gesetzliche Rentenversicherung vor. Auch geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, sogenannte Minijobs, sollen einbezogen werden, ihr steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sonderstatus (Opt-Out-Möglichkeit) soll abgeschafft werden. Ausnahmen soll es nur noch für Schülerinnen und Schüler geben. In der Folge würde sich auch eine gesonderte Regelung im Übergangsbereich (sog. Midijobs) erübrigen (Empfehlung 26 der Kommission).
Was ist von den Plänen zu halten?
Zunächst handelt es sich bei den Kommissionsvorschlägen nur um „Empfehlungen“ an die Politik. Es gibt dabei auch kein Junktim im Sinne eines „alles oder gar nichts“, so dass denkbar ist, das bei der weiteren Umsetzung des Vorschlagskatalog einzelne Empfehlungen nicht weiter in Gesetzgebungsverfahren verfolgt werden.
Was für die Einbeziehung der Minijobs in die gesetzliche Rentenversicherung spricht ist, dass Minijobs ein hohes Niedriglohnrisiko und eine hohe Armutsgefährdungsquote aufweisen. Es gebe Hinweise auf einen erheblichen Verdrängungseffekt aus der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, hat schon 2021 eine Stellungnahme des IAB-Arbeitsmarktinstituts gemahnt. Auch die Erwartung, Minijobs könnten als Brücke in den sozialversicherungspflichtigen Arbeitsmarkt dienen, hat sich im praktischen Alltag leider häufig nicht erfüllt.
Für die Beibehaltung der Minijobs spricht allerdings, dass diese von großen Arbeitnehmergruppen vielfach ausdrücklich gewünscht sind, um „nebenher“ noch etwas verdienen zu können, weil eine vollschichtige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung z.B. wegen Studium oder Kinderbetreuung nicht in Betracht kommt. Auch aus Sicht der Unternehmen – vor allem im Handel und in der Gastronomie – wäre die Abschaffung der bisherigen Minijobs eine Katastrophe. Denn hiermit können Arbeitgeber viel flexibler reagieren und zum Beispiel saisonale Lücken schließen, ohne Mitarbeiter das ganze Jahr beschäftigen zu müssen. In einer Zeit anhaltender Wirtschaftswachstumsschwäche ist der Aufbau zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Personalkapazitäten für viele Unternehmen schlicht nicht finanzierbar.
Was an erster Einsicht bleibt, ist die Erkenntnis, dass die vorgeschlagene Abschaffung der Versicherungsfreiheit von Minijobs ein weitreichender Paradigmenwechsel wäre. Die Umsetzung des Vorschlags würde zu fundamentalen Veränderungen im deutschen Arbeitsmarkt führen – und damit rund 11 Prozent aller abhängig Beschäftigten betreffen.
Wir bleiben dran an diesem spannenden Thema – auch im Blog.