Die unterschätzte Prüferwahl

Warum die Ablehnung eines Abschlussprüfers ein Warnsignal für Abschlussadressaten sein kann

In einem aktuellen Fall lehnten 71,68 % der Aktionäre den vorgeschlagenen Abschlussprüfer ab. Ein außergewöhnliches Abstimmungsergebnis – und eines, das weit über die Frage hinausgeht, wer künftig den Jahresabschluss prüft.

Die Wahl des Abschlussprüfers gehört auf Hauptversammlungen normalerweise zu den unspektakulärsten Tagesordnungspunkten. Die Beschlussvorschläge werden meist mit großer Mehrheit angenommen, häufig ohne nennenswerte Diskussion. Umso bemerkenswerter der aktuelle Fall: Mehr als 71 % der Aktionäre lehnten den vorgeschlagenen Abschlussprüfer ab. Besonders interessant ist dabei der Blick in das Vorjahr. Damals war derselbe Prüfer noch mit 99,69 % der Stimmen gewählt worden. Innerhalb eines Jahres hat sich das Stimmungsbild damit vollständig gedreht.

Viele werden dieses Abstimmungsergebnis als Randnotiz der Hauptversammlung einordnen. Ich halte das für einen Fehler. Denn die Abstimmung sagt weit mehr aus als die bloße Ablehnung eines Wahlvorschlags.

Die Prüferwahl ist längst ein Vertrauensvotum

Rechtlich geht es bei der Wahl des Abschlussprüfers um die Bestellung derjenigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die den Jahres- und Konzernabschluss prüft. Aus Sicht des Kapitalmarkts geht es jedoch um deutlich mehr.

Der Bestätigungsvermerk soll Vertrauen in die Finanzberichterstattung schaffen. Dieses Vertrauen entsteht aber nicht allein durch den Wortlaut des Testats. Es hängt auch davon ab, wer dieses Testat erteilt.

Investoren, Kreditgeber und andere Abschlussadressaten achten deshalb zunehmend darauf, ob der Abschlussprüfer als unabhängig, ausreichend erfahren und personell in der Lage erscheint, auch komplexe kapitalmarktorientierte Unternehmen zu prüfen. Die Wahl des Abschlussprüfers ist damit längst zu einem Governance-Signal geworden.

Dabei gerät häufig in Vergessenheit, dass der Wahlvorschlag keineswegs zufällig entsteht. Bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities – PIE) muss der Prüfungsausschuss nach Art. 16 der EU-Abschlussprüferverordnung ein Auswahlverfahren durchführen und dem Aufsichtsrat eine begründete Empfehlung unterbreiten. Erst auf dieser Grundlage schlägt der Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen Abschlussprüfer zur Wahl vor.

Lehnt die Hauptversammlung diesen Vorschlag dennoch ab, ist das deshalb mehr als eine Absage an eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die Ablehnung richtet sich mittelbar auch gegen den Auswahlprozess und die Empfehlung des Prüfungsausschusses sowie gegen den Wahlvorschlag des Aufsichtsrats. Damit wird aus einer vermeintlichen Formalie ein deutliches Signal an die Corporate Governance des Unternehmens.

Wirecard hat den Blick auf Abschlussprüfer verändert

Spätestens seit dem Wirecard-Skandal wird die Rolle des Abschlussprüfers deutlich kritischer hinterfragt. Mit dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) wurden die Anforderungen an die Abschlussprüfung verschärft und die Bilanzkontrolle neu aufgestellt.

Vor allem aber hat sich die Wahrnehmung am Kapitalmarkt verändert. Während früher häufig nur der Bestätigungsvermerk im Fokus stand, richtet sich der Blick heute zunehmend auf die Person beziehungsweise die Prüfungsgesellschaft, die hinter diesem Testat steht.

Mit anderen Worten: Nicht nur das Prüfungsergebnis zählt – auch der Abschlussprüfer selbst ist Gegenstand der Kapitalmarktbeobachtung.

Der aktuelle Fall liefert ein deutliches Signal

Im aktuellen Fall hatte die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) bereits im Vorfeld öffentlich empfohlen, gegen die Wahl des vorgeschlagenen Abschlussprüfers zu stimmen. Begründet wurde dies unter anderem damit, dass ein Unternehmen mit einem Vertrauensproblem am Kapitalmarkt einen Abschlussprüfer benötige, der geeignet sei, dieses Vertrauen wieder aufzubauen. Die Mehrheit der Aktionäre folgte dieser Empfehlung.

Ob diese Einschätzung im konkreten Einzelfall berechtigt ist, soll hier nicht bewertet werden. Bemerkenswert ist vielmehr die Signalwirkung.

Die Aktionäre haben damit nicht nur den vorgeschlagenen Abschlussprüfer abgelehnt. Sie haben zugleich dem Auswahlprozess von Prüfungsausschuss und Aufsichtsrat das Vertrauen entzogen. Gerade deshalb ist ein solches Abstimmungsergebnis weit mehr als eine Personalentscheidung – es ist ein deutliches Governance-Signal.

Hinzu kommt ein weiterer Aspekt: Der Fall ereignet sich in einer Phase, in der das Unternehmen ohnehin unter besonderer Beobachtung des Kapitalmarkts steht. Gerade in solchen Situationen kommt der Abschlussprüfung eine besondere Bedeutung zu. Denn Vertrauen lässt sich nicht allein durch gute Geschäftszahlen zurückgewinnen. Es setzt voraus, dass auch die Finanzberichterstattung und ihre Prüfung als glaubwürdig wahrgenommen werden.

Auch die Hauptversammlung gehört zur Bilanzanalyse

Für Abschlussadressaten ergibt sich daraus eine interessante Konsequenz. Wer einen Jahresabschluss analysiert, sollte sich nicht auf Bilanz, GuV, Kapitalflussrechnung, Anhang und Lagebericht beschränken. Auch die Hauptversammlung liefert wertvolle Informationen darüber, wie der Kapitalmarkt die Finanzberichterstattung eines Unternehmens beurteilt.

Ein Blick auf die Abstimmungsergebnisse kann sich deshalb lohnen:

  • Mit welcher Mehrheit wurde der Abschlussprüfer gewählt?
  • Gab es kritische Empfehlungen von Aktionärsvereinigungen oder Stimmrechtsberatern?
  • Wurde die Auswahl des Prüfers auf der Hauptversammlung kontrovers diskutiert?
  • Musste der Prüfer kurzfristig gewechselt werden oder kam es – wie im aktuellen Fall – sogar zu einer Ablehnung?

 

Diese Informationen sagen zwar nichts darüber aus, ob ein Jahresabschluss fehlerhaft ist. Sie können jedoch wichtige Hinweise darauf liefern, wie hoch das Vertrauen des Kapitalmarkts in die Finanzberichterstattung und deren Prüfung ist.

Mein Senf dazu

Nach Wirecard wurde viel über strengere Regeln für Abschlussprüfer diskutiert. Mehr Rotation, mehr Aufsicht, mehr Haftung, mehr Bilanzkontrolle. Das ist alles wichtig. Der aktuelle Fall zeigt aber: Vertrauen entsteht nicht allein durch Regulierung. Es entsteht auch dadurch, dass der Kapitalmarkt denjenigen akzeptiert, der am Ende den Bestätigungsvermerk unterschreibt.

Genau deshalb sollte die Wahl des Abschlussprüfers nicht als Pflichtübung auf der Hauptversammlung abgetan werden. Wer prüft, ist für Abschlussadressaten keine Nebensache. Gerade bei Unternehmen, die ohnehin unter besonderer Beobachtung stehen, kann die Prüferwahl selbst zum Vertrauenssignal werden – oder eben zum Warnsignal.

Bemerkenswert finde ich vor allem den Vergleich zum Vorjahr: Erst fast vollständige Zustimmung, dann eine deutliche Ablehnung. Das zeigt, wie schnell Vertrauen kippen kann. Und es zeigt auch, dass Aktionäre bereit sind, bei der Prüferwahl ein klares Zeichen zu setzen, wenn sie Zweifel an der Signalwirkung des Wahlvorschlags haben.

Für Bilanzleser heißt das: Nicht nur den Bestätigungsvermerk lesen, sondern auch hinschauen, wie der Prüfer überhaupt ins Amt gekommen ist. Gab es Gegenstimmen? Gab es Kritik von Aktionärsvereinigungen? Wurde der Wahlvorschlag kontrovers diskutiert? Solche Informationen stehen nicht in der Bilanz – können aber für die Einordnung der Finanzberichterstattung äußerst aufschlussreich sein.

Vertrauen beginnt nicht erst mit dem Testat. Es beginnt mit der Entscheidung, wem die Hauptversammlung die Prüfung des Jahresabschlusses überhaupt anvertraut. Deshalb ist die Prüferwahl alles andere als eine Randnotiz. Manchmal steckt gerade in diesem vermeintlich unspektakulären Tagesordnungspunkt die spannendste Botschaft der gesamten Hauptversammlung.

Lesen Sie hierzu auch:

Platform Group: Aktionäre sagen Nein zum Abschlussprüfer (finance-magazin.de)

 

Ein Beitrag von:

  • Dr. Carola Rinker
    • Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen)
    • Diplom-Volkswirtin
    • Fachbuchautorin und Referentin mit dem Schwerpunkt Bilanzanalyse, Bilanzkosmetik und Bilanzforensik
    • Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum Wirecard-Skandal
    • Anhörung im Finanzausschuss zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
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    Warum blogge ich hier?
    Aus Interesse an den Themen. Aus Spaß. Aus Netzwerk-Gründen. Als Ergänzung zu meiner Arbeit als Unternehmensberaterin und meinen Lehrveranstaltungen ist das Bloggen wunderbar geeignet. Ein Blog bietet die Möglichkeit, sich in einzelne Themen zu vertiefen – und sich anschließend mit Lesern darüber auszutauschen. Da jedes Jahr neue Jahresabschlüsse von Unternehmen vorgelegt werden und sich die Regeln der Bilanzierung ständig ändern, wird mir der Stoff nie ausgehen.

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